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Verkehrssicherheit erhöhen: Kreuzung Am Weißkirchener Berg überprüfen

Vorlagentyp: STMagistrat
31 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2015, ST 478

Betreff: Verkehrssicherheit erhöhen: Kreuzung Am Weißkirchener Berg überprüfen An der Kreuzung Rosa-Luxemburg-Straße/Am Weißkirchner Berg ereigneten sich in den Jahren 2010 bis Ende Juli 2014 nachfolgend aufgeführte Verkehrsunfälle: 2010: keine Verkehrsunfälle 2011: fünf Verkehrsunfälle mit zwei Leichtverletzten (2x Stadtbahnbeteiligung) 2012: keine Verkehrsunfälle 2013: fünf Verkehrsunfälle mit fünf Leichtverletzten (1x Stadtbahnbeteiligung) 2014: drei Verkehrsunfälle mit zwei Leichtverletzten (1x Stadtbahnbeteiligung) Insgesamt sind in den rund viereinhalb Jahren 13 Verkehrsunfälle mit neun leicht verletzten Personen zu verzeichnen. Die Stadtbahn war in den vorgenannten Jahren an zwei Verkehrsunfällen im Jahr 2011 und jeweils an einem Verkehrsunfall im Jahr 2013 bzw. 2014 beteiligt. Bei diesen Verkehrsunfällen mit Beteiligung der Stadtbahn missachteten Kraftfahrer sowohl auf der Rosa-Luxemburg-Straße als auch auf der Straße Am Weißkirchener Berg das Rotlicht der Lichtsignalanlage und stießen mit der stadteinwärts bzw. stadtauswärts fahrenden Stadtbahn zusammen. Bei den Rotlichtverstößen auf der Rosa-Luxemburg-Straße spielt vermutlich der sogenannte Mitzieheffekt eine Rolle. Ein solcher Mitzieheffekt liegt vor, wenn der Betroffene zunächst ordnungsgemäß an der roten Ampel anhält, so dann aber noch während der Rotlichtphase wieder losfährt, weil neben ihm andere Verkehrsteilnehmer losfahren. Dies geschieht nicht selten an mehrspurigen Straßen, wenn beispielsweise wie hier, die Geradeausspur in Richtung Oberursel auf Grün schaltet, während die Rechtsabbiegespur in Richtung Kalbach noch Rot hat. Um diesen Mitzieheffekt nach Möglichkeit auszuschalten, wurde der Signalgeber für die Rechtsabbieger in Richtung Kalbach bereits im Jahre 2007 zur besseren Wahrnehmung mit einer größeren Rotkammer und einer Kontrastblende ausgestattet sowie die Haltlinie der Rechtsabbiegespur um ca. fünf Meter nach hinten verlegt. Bei einem weiteren Verkehrsunfall missachtete ein Radfahrer aus Richtung Niederursel das Rotlicht der Lichtsignalanlage und kollidierte mit einem rechts abbiegenden Kraftfahrer. Jeweils zwei typengleiche Verkehrsunfälle waren zwischen aus der Urselbachstraße geradeaus fahrenden Kraftfahrern und aus der Straße Am Weißkirchener Berg linksabbiegenden Kraftfahrern sowie aus der Urselbachstraße rechtsabbiegenden Kraftfahrzeugen und aus Richtung Am Weißkirchner Berg in die ARAL-Tankstelle einfahrenden Kraftfahrzeugen zu verzeichnen. Darüber hinaus ereigneten sich noch ein Alleinunfall eines Radfahrers (Stadtbahnschiene), ein Fahrunfall, ein Auffahrunfall sowie ein seitlicher Berührungsunfall. Trotz dieser 13 Verkehrsunfälle ist die Kreuzung kein Unfallschwerpunkt im Sinne der Kriterien der Unfallkommission der Stadt Frankfurt am Main. Für das Vorhandensein eines Unfallschwerpunktes müssen mindestens drei typengleiche Verkehrsunfälle innerhalb eines Jahres vorliegen. Das war bislang nicht der Fall. Die Unfallkommission der Stadt Frankfurt am Main wird dennoch das Unfallgeschehen an der genannten Örtlichkeit insbesondere hinsichtlich der Unfälle mit Beteiligung der Stadtbahn mit dem Ziel beraten, diese Unfälle nach Möglichkeit auszuschließen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. August 2014OFOF 509/8Verkehrssicherheit erhöhen: Kreuzung Am Weißkirchener Berg überprüfenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 11. September 2014OMOM 3418Verkehrssicherheit erhöhen: Kreuzung Am Weißkirchener Berg überprüfenDirektanregung
  3. 20. März 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 31 Wochen
    STST 478Verkehrssicherheit erhöhen: Kreuzung Am Weißkirchener Berg überprüfen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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