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Auflagen für die Bebauung des Schwarzen Platzes

Vorlagentyp: STMagistrat
19 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2009, ST 477

Betreff:

Auflagen für die Bebauung des Schwarzen Platzes

Die Forderung Passivhausstandard in "anspruchsvoller Architektur“ ist nicht als planungsrechtliche Festsetzungen nach dem BauGB im Bebauungsplan rechtlich regelbar, da es hierfür keine Ermächtigung im BauGB gibt. Die Satzungsbeschlussvorlage wird zur Zeit vorbereitet.

Der Bauträger beabsichtigt, wie im "Städtebaulichen Vertrages zur Umsetzung baulicher und energiepolitischer Maßgaben“ zwischen der KEG und der Stadt Frankfurt am Main, am 20.11.2008 vereinbart, ein CO2-neutrales Holzpelletheiz-kraftwerk, abgestimmt mit dem Energiereferat der Stadt Frankfurt, zu errichten, um so gemäß dem Beschluss der Stadtverordneten vom 6.9.07, § 2443, einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und die Wärmeversorgung aller neuen Gebäude im Plangebiet über ein Leitungsnetz sicherzustellen.

Das genannte Instrument Passivhausstandard kann jedoch von einem Bauträger bei Bedarf umgesetzt werden, sollte eine entsprechende Nachfrage vorhanden sein. Die WILMA-Bau, die hier als Bauträger fungiert, beabsichtigt Gebäude nach dem KfW 40/60-Standard anzubieten. Warmwasserbereitung über Solaranlagen oder Geothermie (Erdwärmenutzung) werden ebenfalls von der WILMA angeboten, falls dies von Bauherren gewünscht wird. So haben sich z.B. im Baugebiet "Waterpark“, Friedberger Landstraße Ecke Dortelweiler Straße, bereits 10 Bauwillige für die Erdwärmenutzung, hier: Heizung und Warmwassererzeugung, entschieden.

In Anbetracht der steigenden Energiepreise haben sich bei den Wohnungsbau-trägern Passivhäuser, Niedrigenergiehäuser und Solaranlagen bereits standort-abhängig zu Vermarktungsstrategien entwickelt.

Ein Anschluss des Plangebietes an das Heizkraftwerk "Oberer Ornberg“, dessen Fernwärmeleitung das Plangebiet durchquert, wird ebenfalls erwogen und ist seitens des Betreibers, der MAINOVA, möglich. Die Inanspruchnahme dieser Möglichkeit ist jedoch abhängig von der Preisgestaltung der Mainova, die dann jedoch für diesen Bereich der einzige Anbieter wäre und das Monopol hätte.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. November 2008BB 721Bebauungsplan Nr. 853 - Prämäckerweg/Edwards Sportfeld hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGBMagistratsbericht
  2. 27. Januar 2009OFOF 693/10Auflagen für die Bebauung des Schwarzen PlatzesOrtsbeiratsantrag · FDP
  3. 10. Februar 2009OMOM 2951Auflagen für die Bebauung des Schwarzen PlatzesDirektanregung
  4. 30. März 2009Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 Wochen
    STST 477Auflagen für die Bebauung des Schwarzen Platzes
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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