Auflagen für die Bebauung des Schwarzen Platzes
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Die vom Magistrat ausgeführten Verhandlungsergebnisse mit der WILMA-Bau als Bauträger für den Schwarzen Platz erscheinen aus ökologischen Gesichtspunkten unzureichend. Auch wenn eine Bebauung dieses Geländes aus städtebaulichen Gesichtspunkten akzeptabel erscheint, ist dieses Gebiet doch in besonderer Weise ökologisch sensibel. Es ist deshalb darauf zu achten, dass der Eingriff in die Natur durch die Bebauung auf das geringst mögliche Maß beschränkt wird. Dazu gehört auch, dass die Bebauung möglichst wenig Primärenergie verbraucht. In Anbetracht der Tatsache, dass es sich um ein sehr attraktives Baugebiet handelt, das offensichtlich nur an einen einzigen Bauträger vergeben werden soll, sollte es durchsetzbar sein, dass die bestmögliche Energieeinspartechnik realisiert wird und nicht nur ein vergleichsweise schlechter Durchschnittswert. Dabei sollte auch sichergestellt werden, dass innovative Architektur realisiert wird und nicht die ansonsten bei Neubauten am Frankfurter Berg vorherrschende „Architektur von der Stange“. Dies wäre ein Gewinn für die Attraktivität von Berkersheim und des Frankfurter Bergs insgesamt und muss Voraussetzung für die Vergabe an einen Bauträger sein. Auch ist es in Anbetracht des bestehenden Blockheizkraftwerks am Oberen Ornberg, an das die übrige Bebauung im angrenzenden Gebiet zwangsweise angeschlossen wurde, nicht hinnehmbar, für den Schwarzen Platz noch ein weiteres Kraftwerk anzubieten, zumal die Versorgungsleitungen dort ohnehin liegen und die bessere Auslastung des bestehenden Kraftwerkes zu fallenden Preisen für Alle führen sollte. Bei Realisierung des geforderten Einsparpotentials sollte das bestehende Kraftwerk allemal ausreichend sein, den Bedarf zu decken. Die Nutzung von regenerativen Energien sollte zu Beginn der Bebauung ohnehin gesetzlich verpflichtend sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2009, ST 477 Aktenzeichen: 61 00
Inhalt
Anregung an den Magistrat vom 10.02.2009, OM 2951
entstanden aus Vorlage: OF 693/10 vom 27.01.2009
Betreff:
Auflagen für die Bebauung des Schwarzen Platzes
Vorgang:
B 721/08
Der Magistrat wird aufgefordert, mit dem Bauträger zur Bebauung des Schwarzen Platzes in entsprechender vertraglicher Form sicherzustellen, dass die Bebauung dort tatsächlich den Passivhausstandard erfüllt - und zwar in anspruchvoller Architektur - und dass der verbleibende Energiebedarf durch einen Anschluss an das Kraftwerk Oberer Ornberg gedeckt wird. Außerdem muss festgelegt werden, dass regenerative Energien zur Warmwasserbereitung genutzt werden, und dass der Bauträger potenzielle Erwerber schriftlich auf die vorgenannten Auflagen hinweisen muss.
Begründung:
Die vom Magistrat ausgeführten Verhandlungsergebnisse mit der WILMA-Bau als Bauträger für den Schwarzen Platz erscheinen aus ökologischen Gesichtspunkten unzureichend. Auch wenn eine Bebauung dieses Geländes aus städtebaulichen Gesichtspunkten akzeptabel erscheint, ist dieses Gebiet doch in besonderer Weise ökologisch sensibel. Es ist deshalb darauf zu achten, dass der Eingriff in die Natur durch die Bebauung auf das geringst mögliche Maß beschränkt wird. Dazu gehört auch, dass die Bebauung möglichst wenig Primärenergie verbraucht. In Anbetracht der Tatsache, dass es sich um ein sehr attraktives Baugebiet handelt, das offensichtlich nur an einen einzigen Bauträger vergeben werden soll, sollte es durchsetzbar sein, dass die bestmögliche Energieeinspartechnik realisiert wird und nicht nur ein vergleichsweise schlechter Durchschnittswert. Dabei sollte auch sichergestellt werden, dass innovative Architektur realisiert wird und nicht die ansonsten bei Neubauten am Frankfurter Berg vorherrschende "Architektur von der Stange“. Dies wäre ein Gewinn für die Attraktivität von Berkersheim und des Frankfurter Bergs insgesamt und muss Voraussetzung für die Vergabe an einen Bauträger sein.
Auch ist es in Anbetracht des bestehenden Blockheizkraftwerks am Oberen Ornberg, an das die übrige Bebauung im angrenzenden Gebiet zwangsweise angeschlossen wurde, nicht hinnehmbar, für den Schwarzen Platz noch ein weiteres Kraftwerk anzubieten, zumal die Versorgungsleitungen dort ohnehin liegen und die bessere Auslastung des bestehenden Kraftwerkes zu fallenden Preisen für Alle führen sollte. Bei Realisierung des geforderten Einsparpotentials sollte das bestehende Kraftwerk allemal ausreichend sein, den Bedarf zu decken.
Die Nutzung von regenerativen Energien sollte zu Beginn der Bebauung ohnehin gesetzlich verpflichtend sein.
Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. November 2008BB 721Bebauungsplan Nr. 853 - Prämäckerweg/Edwards Sportfeld hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGBMagistratsbericht
- 27. Januar 2009OFOF 693/10Auflagen für die Bebauung des Schwarzen PlatzesOrtsbeiratsantrag · FDP
- 10. Februar 2009Sie sind hierOMOM 2951Auflagen für die Bebauung des Schwarzen PlatzesDirektanregung
- 30. März 2009Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 477Auflagen für die Bebauung des Schwarzen PlatzesStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats