Auflagen für die Bebauung des Schwarzen Platzes
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Die vom Magistrat ausgeführten Verhandlungsergebnisse mit der WILMA-Bau als Bauträger für den Schwarzen Platz erscheinen aus ökologischen Gesichtspunkten unzureichend. Auch wenn eine Bebauung dieses Geländes aus städtebaulichen Gesichtspunkten akzeptabel erscheint, ist dieses Gebiet doch in besonderer Weise ökologisch sensibel. Es ist deshalb darauf zu achten, dass der Eingriff in die Natur durch die Bebauung auf das geringst mögliche Maß beschränkt wird, wozu auch gehört, dass die Bebauung möglichst wenig Primärenergie verbraucht. In Anbetracht der Tatsache, dass es sich um ein sehr attraktives Baugebiet handelt, das offensichtlich nur an einen einzigen Bauträger vergeben werden soll, sollte es dabei durchsetzbar sein, dass die bestmögliche Energieeinspartechnik realisiert wird und nicht nur ein vergleichsweise schlechter Durchschnittswert. Dabei sollte auch sichergestellt werden, dass innovative Architektur realisiert wird und nicht die ansonsten bei Neubauten am Frankfurter Berg vorherrschende „Architektur von der Stange“, was ein Gewinn für die Attraktivität von Berkersheim und Frankfurter Berg insgesamt wäre. Dies muss Voraussetzung für die Vergabe an einen Bauträger sein. Auch ist es in Anbetracht des bestehenden Blockheizkraftwerk am Oberen Ornberg, an das die übrige Bebauung im angrenzenden Gebiet zwangsweise angeschlossen wurde, nicht hinnehmbar, für den schwarzen Platz noch ein weiteres Kraftwerk anzubieten, zumal die Versorgungsleitungen dort ohnehin liegen und die bessere Auslastung des bestehenden Kraftwerkes zu fallenden Preisen für alle führen sollte. Bei Realisierung des geforderten Einsparpotentials sollte das bestehende Kraftwerk allemal ausreichend sein, den Bedarf zu decken. Die Nutzung von regenerativen Energien sollte zu Beginn der Bebauung ohnehin gesetzlich verpflichtend sein.
Inhalt
Antrag vom 27.01.2009, OF 693/10
Betreff:
Auflagen für die Bebauung des Schwarzen Platzes
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, mit dem Bauträger zur Bebauung des Schwarzen Platzes in entsprechender vertraglicher Form sicherzustellen, dass die Bebauung dort tatsächlich Passivhausstandard erfüllt - und zwar in anspruchvoller Architektur - und der verbleibende Energiebedarf durch einen Anschluss an das Kraftwerk Oberer Ornberg gedeckt wird. Außerdem muss festgelegt werden, dass regenerative Energien zur Warmwasserbereitung genutzt werden.
Begründung:
Die vom Magistrat ausgeführten Verhandlungsergebnisse mit der WILMA-Bau als Bauträger für den Schwarzen Platz erscheinen aus ökologischen Gesichtspunkten unzureichend. Auch wenn eine Bebauung dieses Geländes aus städtebaulichen Gesichtspunkten akzeptabel erscheint, ist dieses Gebiet doch in besonderer Weise ökologisch sensibel. Es ist deshalb darauf zu achten, dass der Eingriff in die Natur durch die Bebauung auf das geringst mögliche Maß beschränkt wird, wozu auch gehört, dass die Bebauung möglichst wenig Primärenergie verbraucht. In Anbetracht der Tatsache, dass es sich um ein sehr attraktives Baugebiet handelt, das offensichtlich nur an einen einzigen Bauträger vergeben werden soll, sollte es dabei durchsetzbar sein, dass die bestmögliche Energieeinspartechnik realisiert wird und nicht nur ein vergleichsweise schlechter Durchschnittswert. Dabei sollte auch sichergestellt werden, dass innovative Architektur realisiert wird und nicht die ansonsten bei Neubauten am Frankfurter Berg vorherrschende "Architektur von der Stange“, was ein Gewinn für die Attraktivität von Berkersheim und Frankfurter Berg insgesamt wäre. Dies muss Voraussetzung für die Vergabe an einen Bauträger sein.
Auch ist es in Anbetracht des bestehenden Blockheizkraftwerk am Oberen Ornberg, an das die übrige Bebauung im angrenzenden Gebiet zwangsweise angeschlossen wurde, nicht hinnehmbar, für den schwarzen Platz noch ein weiteres Kraftwerk anzubieten, zumal die Versorgungsleitungen dort ohnehin liegen und die bessere Auslastung des bestehenden Kraftwerkes zu fallenden Preisen für alle führen sollte. Bei Realisierung des geforderten Einsparpotentials sollte das bestehende Kraftwerk allemal ausreichend sein, den Bedarf zu decken.
Die Nutzung von regenerativen Energien sollte zu Beginn der Bebauung ohnehin gesetzlich verpflichtend sein.
Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 14.11.2008, B 721 Beratung im Ortsbeirat: 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. November 2008BB 721Bebauungsplan Nr. 853 - Prämäckerweg/Edwards Sportfeld hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGBMagistratsbericht
- 27. Januar 2009Sie sind hierOFOF 693/10Auflagen für die Bebauung des Schwarzen PlatzesOrtsbeiratsantrag · FDP
- 10. Februar 2009OMOM 2951Auflagen für die Bebauung des Schwarzen PlatzesDirektanregung
- 30. März 2009Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 477Auflagen für die Bebauung des Schwarzen PlatzesStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung)