Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Auflagen für die Bebauung des Schwarzen Platzes

Vorlagentyp: OFFDP
19 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

E-Mail-Abo einrichten

Begründung

Die vom Magistrat ausgeführten Verhandlungsergebnisse mit der WILMA-Bau als Bauträger für den Schwarzen Platz erscheinen aus ökologischen Gesichtspunkten unzureichend. Auch wenn eine Bebauung dieses Geländes aus städtebaulichen Gesichtspunkten akzeptabel erscheint, ist dieses Gebiet doch in besonderer Weise ökologisch sensibel. Es ist deshalb darauf zu achten, dass der Eingriff in die Natur durch die Bebauung auf das geringst mögliche Maß beschränkt wird, wozu auch gehört, dass die Bebauung möglichst wenig Primärenergie verbraucht. In Anbetracht der Tatsache, dass es sich um ein sehr attraktives Baugebiet handelt, das offensichtlich nur an einen einzigen Bauträger vergeben werden soll, sollte es dabei durchsetzbar sein, dass die bestmögliche Energieeinspartechnik realisiert wird und nicht nur ein vergleichsweise schlechter Durchschnittswert. Dabei sollte auch sichergestellt werden, dass innovative Architektur realisiert wird und nicht die ansonsten bei Neubauten am Frankfurter Berg vorherrschende „Architektur von der Stange“, was ein Gewinn für die Attraktivität von Berkersheim und Frankfurter Berg insgesamt wäre. Dies muss Voraussetzung für die Vergabe an einen Bauträger sein. Auch ist es in Anbetracht des bestehenden Blockheizkraftwerk am Oberen Ornberg, an das die übrige Bebauung im angrenzenden Gebiet zwangsweise angeschlossen wurde, nicht hinnehmbar, für den schwarzen Platz noch ein weiteres Kraftwerk anzubieten, zumal die Versorgungsleitungen dort ohnehin liegen und die bessere Auslastung des bestehenden Kraftwerkes zu fallenden Preisen für alle führen sollte. Bei Realisierung des geforderten Einsparpotentials sollte das bestehende Kraftwerk allemal ausreichend sein, den Bedarf zu decken. Die Nutzung von regenerativen Energien sollte zu Beginn der Bebauung ohnehin gesetzlich verpflichtend sein.

Inhalt

Antrag vom 27.01.2009, OF 693/10

Betreff:

Auflagen für die Bebauung des Schwarzen Platzes

Der Ortsbeirat möge beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert, mit dem Bauträger zur Bebauung des Schwarzen Platzes in entsprechender vertraglicher Form sicherzustellen, dass die Bebauung dort tatsächlich Passivhausstandard erfüllt - und zwar in anspruchvoller Architektur - und der verbleibende Energiebedarf durch einen Anschluss an das Kraftwerk Oberer Ornberg gedeckt wird. Außerdem muss festgelegt werden, dass regenerative Energien zur Warmwasserbereitung genutzt werden.

Begründung:

Die vom Magistrat ausgeführten Verhandlungsergebnisse mit der WILMA-Bau als Bauträger für den Schwarzen Platz erscheinen aus ökologischen Gesichtspunkten unzureichend. Auch wenn eine Bebauung dieses Geländes aus städtebaulichen Gesichtspunkten akzeptabel erscheint, ist dieses Gebiet doch in besonderer Weise ökologisch sensibel. Es ist deshalb darauf zu achten, dass der Eingriff in die Natur durch die Bebauung auf das geringst mögliche Maß beschränkt wird, wozu auch gehört, dass die Bebauung möglichst wenig Primärenergie verbraucht. In Anbetracht der Tatsache, dass es sich um ein sehr attraktives Baugebiet handelt, das offensichtlich nur an einen einzigen Bauträger vergeben werden soll, sollte es dabei durchsetzbar sein, dass die bestmögliche Energieeinspartechnik realisiert wird und nicht nur ein vergleichsweise schlechter Durchschnittswert. Dabei sollte auch sichergestellt werden, dass innovative Architektur realisiert wird und nicht die ansonsten bei Neubauten am Frankfurter Berg vorherrschende "Architektur von der Stange“, was ein Gewinn für die Attraktivität von Berkersheim und Frankfurter Berg insgesamt wäre. Dies muss Voraussetzung für die Vergabe an einen Bauträger sein.

Auch ist es in Anbetracht des bestehenden Blockheizkraftwerk am Oberen Ornberg, an das die übrige Bebauung im angrenzenden Gebiet zwangsweise angeschlossen wurde, nicht hinnehmbar, für den schwarzen Platz noch ein weiteres Kraftwerk anzubieten, zumal die Versorgungsleitungen dort ohnehin liegen und die bessere Auslastung des bestehenden Kraftwerkes zu fallenden Preisen für alle führen sollte. Bei Realisierung des geforderten Einsparpotentials sollte das bestehende Kraftwerk allemal ausreichend sein, den Bedarf zu decken.

Die Nutzung von regenerativen Energien sollte zu Beginn der Bebauung ohnehin gesetzlich verpflichtend sein.

Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 14.11.2008, B 721 Beratung im Ortsbeirat: 10

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. November 2008BB 721Bebauungsplan Nr. 853 - Prämäckerweg/Edwards Sportfeld hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGBMagistratsbericht
  2. 27. Januar 2009Sie sind hier
    OFOF 693/10Auflagen für die Bebauung des Schwarzen Platzes
    Ortsbeiratsantrag · FDP
  3. 10. Februar 2009OMOM 2951Auflagen für die Bebauung des Schwarzen PlatzesDirektanregung
  4. 30. März 2009Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 477Auflagen für die Bebauung des Schwarzen PlatzesStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 10
Sitzung 30 · 10.02.2009
TO I, TOP 11
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 2951 2009 1. Die Vorlage B 721 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 693/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz des Antragstenors wie folgt ergänzt wird: ". . und dass der Bauträger potenzielle Erwerber schriftlich auf die vorgenannten Auflagen hinweisen muss."

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDP
Ablehnung:
Linke
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDP
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen