Fassaden- und Dachbegrünung am Bürgerhaus Bornheim
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Stellungnahme zur Fassaden- und Dachbegrünung am Bürgerhaus Bornheim abgegeben. Aufgrund der baulichen Gegebenheiten aus den 1980er Jahren ist eine Begrünung technisch nicht möglich. Die vorhandene Dämmung und Abdichtung sowie die Konstruktion der Fassade lassen eine Begrünung nicht zu.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat hat die SAALBAU Betriebsgesellschaft mbH (Saalbau) gebeten, zu der vorbezeichneten Thematik Stellung zu nehmen.
Die Saalbau teilte dem Magistrat hierzu mit, dass das Bürgerhaus Bornheim zu Beginn der 1980er Jahre nach dem damaligen Standard errichtet wurde.
Der Dachaufbau wurde seinerzeit nicht für eine Begrünung ausgelegt. Die vorhandene Dämmung und Abdichtung des Daches ist hierfür technisch nicht geeignet.
Die Fassade besteht aus einer zweischaligen Konstruktion mit Hinterlüftung. Vor der lastabtragenden Wand wurde auf Abstand die sichtbare Ziegelsteinsteinfassade aufgebaut.
Die bauphysikalisch erforderliche Hinterlüftung wird sichergestellt durch partiell offene Fugen im Sichtmauerwerk der Ziegelsteine.
Die Flächen sind nicht für eine Begrünung ausgelegt, da die erforderlichen Lüftungsöffnungen zur Vermeidung von Bauschäden frei zu halten sind.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. November 2021OFOF 98/4Fassaden- und Dachbegrünung am Bürgerhaus BornheimOrtsbeiratsantrag · FDP
- 22. November 2021OMOM 1073Fassaden- und Dachbegrünung am Bürgerhaus BornheimDirektanregung
- 4. März 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 121 WochenSTST 476Fassaden- und Dachbegrünung am Bürgerhaus BornheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab