Fassaden- und Dachbegrünung am Bürgerhaus Bornheim
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeiten einer Fassaden- und Dachbegrünung am Bürgerhaus Bornheim zu prüfen. Dies soll als Vorbild für die Freiflächengestaltung in der Stadt dienen und die Luftqualität verbessern sowie Lebensraum für Vögel und Insekten bieten.
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Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten einer Fassadenbegrünung am Bürgerhaus Bornheim bestehen und mit welchen Investitionskosten und Instandhaltungskosten hier zu rechnen sind. Beim Dach sollte geprüft werden, ob die Fläche, die nicht für die vorhandene Solaranlage genutzt wird, ebenfalls begrünt werden kann. Eine Umsetzung dieser Begrünungsmaßnahmen ist wünschenswert.
Begründung
Derzeit ist die Freiflächengestaltung für private Häuser im Gespräch. Bevor diese jedoch verpflichtend wird, sollte die Stadt mit ihren Gebäuden als Vorbild vorangehen. Bei dem öffentlichen Fußweg, der um das Bürgerhaus herumführt, sind Grünflächen vor einigen Jahren weggenommen und mit Pflastersteinen bedeckt worden. Dieser Grünstreifen in Verbindung mit einer Fassadenbegrünung würde eine signifikante Verbesserung der Luftqualität bedeuten und bietet Vögel und Insekten Lebensraum.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. November 2021OFOF 98/4Fassaden- und Dachbegrünung am Bürgerhaus BornheimOrtsbeiratsantrag · FDP
- 22. November 2021Sie sind hierOMOM 1073Fassaden- und Dachbegrünung am Bürgerhaus BornheimDirektanregung
- 4. März 2024Antwort des Magistrats · nach 121 WochenSTST 476Fassaden- und Dachbegrünung am Bürgerhaus BornheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats