Moratorium von Rodungsarbeiten im Ortsbezirk 11 im Rahmen des Autobahnbaus Riederwaldtunnel A 66
Zusammenfassung
Der Magistrat bezieht Stellung zum Moratorium von Rodungsarbeiten im Ortsbezirk 11 im Rahmen des Autobahnbaus Riederwaldtunnel A 66. Es wird betont, dass die Maßnahme planfestgestellt ist und zahlreiche Ausgleichsmaßnahmen sowie Nebenbestimmungen eingehalten werden müssen. Die Verantwortlichen haben ein großes Interesse an einer rechtssicheren Umsetzung.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Riederwaldtunnel ist eine planfestgestellte Maßnahme des Bundes. An den Planfeststellungsbeschluss sind zahlreiche Ausgleichsmaßnahmen und Nebenbestimmungen geknüpft. Der Magistrat geht davon aus, dass diese eingehalten werden. Gerade wegen der hohen Aufmerksamkeit, die der Riederwaldtunnel genießt, dürften die Verantwortlichen ein hohes Interesse daran haben, diese Baumaßnahme rechtssicher umzusetzen und dafür alle notwendigen Auflagen zu erfüllen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. August 2022OFOF 317/11Moratorium von Rodungsarbeiten im Ortsbezirk 11 im Rahmen des Autobahnbaus Riederwaldtunnel A 66Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 5. September 2022OAOA 223Moratorium von Rodungsarbeiten im Ortsbezirk 11 im Rahmen des Autobahnbaus Riederwaldtunnel A 66Anregung
- 26. Oktober 2022OFOF 401/3Klimafolgen für das Nordend durch den RiederwaldtunnelOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 8. Dezember 2022OMOM 3261Klimafolgen für das Nordend durch den RiederwaldtunnelDirektanregung
- 10. Februar 2023Sie sind hierSTST 469Moratorium von Rodungsarbeiten im Ortsbezirk 11 im Rahmen des Autobahnbaus Riederwaldtunnel A 66Stellungnahme
- 20. März 2023Antwort des Magistrats · nach 31 WochenSTST 694Klimafolgen für das Nordend durch den RiederwaldtunnelStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab