Moratorium von Rodungsarbeiten im Ortsbezirk 11 im Rahmen des Autobahnbaus Riederwaldtunnel A 66
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Der Riederwaldtunnel ist eine planfestgestellte Maßnahme des Bundes. An den Planfeststellungsbeschluss sind zahlreiche Ausgleichsmaßnahmen und Nebenbestimmungen geknüpft. Der Magistrat geht davon aus, dass diese eingehalten werden. Gerade wegen der hohen Aufmerksamkeit, die der Riederwaldtunnel genießt, dürften die Verantwortlichen ein hohes Interesse daran haben, diese Baumaßnahme rechtssicher umzusetzen und dafür alle notwendigen Auflagen zu erfüllen.