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Am Hasensprung - Absolutes Halteverbot im Kurvenbereich

Vorlagentyp: STMagistrat
145 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2016, ST 457

Betreff: Am Hasensprung - Absolutes Halteverbot im Kurvenbereich Die Beschilderung im Kurvenbereich Am Hasensprung mittels Verkehrszeichen (VZ) 283 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Absolutes Haltverbot) wurde am 8. Januar 2016 angebracht. Die Stadtpolizei-Verkehrssicherheit wird diesen Bereich kurzfristig intensiviert überwachen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. Mai 2013OMOM 2247Am Hasensprung - Absolutes Halteverbot im KurvenbereichDirektanregung
  2. 12. August 2013STST 1233Am Hasensprung - Absolutes Halteverbot im KurvenbereichStellungnahme
  3. 28. November 2015OFOF 512/12Am Hasensprung - absolutes Halteverbot im KurvenbereichOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  4. 11. Dezember 2015OMOM 4854Am Hasensprung - Absolutes Halteverbot im KurvenbereichDirektanregung
  5. 4. März 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 145 Wochen
    STST 457Am Hasensprung - Absolutes Halteverbot im Kurvenbereich
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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