Verlängerung der Stadtbahnlinie zum Frankfurter Berg
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2015, ST 457
Betreff: Verlängerung der Stadtbahnlinie zum Frankfurter Berg Die Maßnahme "Verlängerung der Stadtbahnlinie U5 bis zum Frankfurter Berg" fiel der Konsolidierung des Haushaltes 2013 zum Opfer (§ 2951 vom 21.03.2013). Seitdem wurden keine Mittel mehr bereitgestellt. Daran haben weder der Etatantrag E 113 vom 09.11.2014 noch die Etatanregungen EA 216 vom 24.09.2013 bzw. EA 63 vom 04.11.2014 etwas geändert. Der Magistrat verweist in diesem Zusammenhang auf die Stellungnahme ST 396 vom 17.03.2014: "Die Frage der Mittelbereitstellung zur Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 bis zum Frankfurter Berg wird voraussichtlich im Zuge der Beratungen zur Aufstellung des Haushalts 2017 zu behandeln sein."
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Oktober 2014OFOF 685/10Haushalt 2015/2016 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppen: 16.03 Verkehrsanlagen 16.11 Förderung Öffentlicher Personennahverkehr Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 zum Frankfurter BergOrtsbeiratsantrag · SPD
- 4. November 2014EAEA 63Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentl. Personennahverkehr Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 zum Frankfurter BergEtatanregung
- 20. März 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 457Verlängerung der Stadtbahnlinie zum Frankfurter BergStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab