Parken für Anwohnende - in Frankfurt nur für Besserverdienende?
Stellungnahme des Magistrats
Zu 1. bis 3.: Der Magistrat hat im Bericht B 299/19 dargelegt, dass Änderungen beim Bewohnerparken in zwei Stufen umgesetzt werden sollen. In der ersten Stufe ist die Bewirtschaftung der Bewohnerparkzonen in den bestehenden 37 Zonen einzuführen. Diese Umstellung der bestehenden 37 Bewohnerparkzonen auf das bewirtschaftete Bewohnerparken wird die nächsten Jahre in Anspruch nehmen. Erst danach kann, wie im Bericht B 299/19 angekündigt, in der zweiten Stufe das Bewohnerparken um ca. 20 Zonen, hauptsächlich um den Alleenring herum, eingeführt werden. Aufgrund des Mangels an Überwachungskräften konnten diese noch nicht eingerichtet werden. Der Magistrat weist an dieser Stelle daraufhin, dass aufgrund der Straßenverkehrs-Ordnung die Einrichtung der Zonen an den Nachweis des Parkdrucks sowie an bestimmte Formen der Bürgerbeteiligung geknüpft ist, sodass ein erheblicher Zeitaufwand an die Einführung gestellt werden muss. Erst wenn auch diese zweite Stufe abgearbeitet ist, kann der Magistrat die Einführung des Bewohnerparkens in weiteren Gebieten prüfen. Zu 4.: Für den Magistrat ist kein zwingender Grund erkennbar, warum die Bewohnerparkzone 37 zeitlich auf Samstage ausgeweitet werden soll.