Weitere öffentliche Toiletten für den Grüneburgpark
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme dargelegt, dass die Einrichtung einer öffentlichen Toilette im Norden des Grüneburgparks aufgrund von infrastrukturellen und naturschutzrechtlichen Bedenken fraglich ist. Die Erarbeitung eines gesamtstädtischen Toilettenkonzeptes wird angestrebt, um die Notwendigkeit und Machbarkeit zu prüfen.
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- Grüneburgpark aufwerten06.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Grüneburgpark per E-MailStellungnahme des Magistrats
Vorläufige Stellungnahme:
In der vorangegangenen ST 01687 des Magistrates vom 17.09.2021 wurde dargelegt, dass die Einrichtung einer öffentlichen Toilette im Norden des Grüneburgparks aufgrund der fehlenden Infrastruktur und des zu berücksichtigenden Natur- und Denkmalschutzes derzeit zumindest fraglich erscheint. Nutzungsfrequenz und Besucherdruck erscheinen in diesem Bereich auch wesentlich geringer als im Süden der Parkanlage.
Seitens des Magistrats ist das Amt für Bau und Immobilien für die Erarbeitung des gesamtstädtischen Toilettenkonzeptes zuständig. Dies würde auch für die öffentlichen Toiletten im Grüneburgpark gelten. Im Rahmen der Erarbeitung dieses Konzeptes wird der Magistrat diese Anforderung prüfen. Nach weiterer Abstimmung der Ämter untereinander kann in dieser Sache weiter berichtet werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Mai 2021OFOF 44/2Weitere öffentliche Toiletten für den GrüneburgparkOrtsbeiratsantrag · SPD
- 7. Juni 2021OMOM 222Weitere öffentliche Toiletten für den GrüneburgparkDirektanregung
- 17. September 2021STST 1687Weitere öffentliche Toiletten für den GrüneburgparkStellungnahme
- 18. Februar 2022Sie sind hierSTST 432Weitere öffentliche Toiletten für den GrüneburgparkStellungnahme
- 29. August 2022Antwort des Magistrats · nach 67 WochenSTST 1949Weitere öffentliche Toiletten für den GrüneburgparkStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab