Rampe an der Trauerhalle
Zusammenfassung
Der Magistrat hat das Anliegen des Ortsbeirates bezüglich der Installation einer Rampe an der Trauerhalle überprüft. Aufgrund bau- und denkmalrechtlicher Vorgaben ist die Installation jedoch nicht möglich. Die Entscheidung basiert auf den geltenden Richtlinien.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat kann das Anliegen des Ortsbeirates nachvollziehen. Bereits bei der damaligen Errichtung des vorhandenen barrierefreien Zugangs zur Trauerhalle, wurde geprüft, ob eine Rampe an der Treppe installiert werden kann. Leider ist jedoch aus bau- und denkmalrechtlicher Sicht aufgrund der vorgegebenen Richtlinien eine Rampe links der Trauerhalle nicht möglich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Oktober 2025OFOF 942/3Rampe an der TrauerhalleOrtsbeiratsantrag · CDU
- 30. Oktober 2025OMOM 7710Rampe an der TrauerhalleDirektanregung
- 27. Februar 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 415Rampe an der TrauerhalleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab