Rampe an der Trauerhalle
Zusammenfassung
Die Anregung betrifft die Installation einer Rampe an der Trauerhalle des Hauptfriedhofs, um den Zugang für Rollator-Nutzer zu erleichtern. Der bestehende Zugang ist zwar barrierefrei, jedoch nur mit einem größeren Umweg möglich.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, ob an der Trauerhalle am Hauptfriedhof an der linken Seite die Möglichkeit besteht, eine Rampe zu installieren, die es Menschen mit Rollator ermöglicht, ohne großen Umweg in die Trauerhalle zu gelangen.
Begründung
Der Zugang zur Trauerhalle ist grundsätzlich barrierefrei, allerdings nur mit einem größeren Umweg. Es wäre gerade für Menschen mit Rollator eine große Erleichterung, wenn ein Treppenaufgang barrierefrei gestaltet werden könnte.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Oktober 2025OFOF 942/3Rampe an der TrauerhalleOrtsbeiratsantrag · CDU
- 30. Oktober 2025Sie sind hierOMOM 7710Rampe an der TrauerhalleDirektanregung
- 27. Februar 2026Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 415Rampe an der TrauerhalleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67-41