Ampelanlage oder Zebrastreifen an der Kreuzung Schlitzer Straße/Wächtersbacher Straße
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Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 392
Betreff: Ampelanlage oder Zebrastreifen an der Kreuzung Schlitzer Straße/Wächtersbacher Straße Zur Einrichtung eines Fußgängerüberwegs müssen gemäß der Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen bestimmte Mindestmengen von zu Fuß Gehenden und Fahrzeugführenden vorliegen. Der Magistrat hat daher eine notwendige Verkehrszählung am 27. Juni 2017 durchgeführt. Die Auswertung ergab, dass die erforderliche Verkehrsstärke sowohl für die Anlage eines Fußgängerüberweges als auch einer Lichtsignalanlage bei weitem nicht erreicht wird. Der Anregung kann aus den genannten Gründen nicht entsprochen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. März 2017OFOF 189/11Ampelanlage oder Zebrastreifen an der Kreuzung Schlitzer Straße/Wächtersbacher StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 24. April 2017OMOM 1488Ampelanlage oder Zebrastreifen an der Kreuzung Schlitzer Straße/Wächtersbacher StraßeDirektanregung
- 7. August 2017STST 1417Ampelanlage oder Zebrastreifen an der Kreuzung Schlitzer Straße/Wächtersbacher StraßeStellungnahme
- 19. Februar 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 49 WochenSTST 392Ampelanlage oder Zebrastreifen an der Kreuzung Schlitzer Straße/Wächtersbacher StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab