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Ampelanlage oder Zebrastreifen an der Kreuzung Schlitzer Straße/Wächtersbacher Straße

Vorlagentyp: STMagistrat
49 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST 1417

Betreff: Ampelanlage oder Zebrastreifen an der Kreuzung Schlitzer Straße/Wächtersbacher Straße Vorläufige Stellungnahme: Zur weiteren Prüfung ist eine Verkehrszählung notwendig. Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. März 2017OFOF 189/11Ampelanlage oder Zebrastreifen an der Kreuzung Schlitzer Straße/Wächtersbacher StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 24. April 2017OMOM 1488Ampelanlage oder Zebrastreifen an der Kreuzung Schlitzer Straße/Wächtersbacher StraßeDirektanregung
  3. 7. August 2017Sie sind hier
    STST 1417Ampelanlage oder Zebrastreifen an der Kreuzung Schlitzer Straße/Wächtersbacher Straße
    Stellungnahme
  4. 19. Februar 2018Antwort des Magistrats · nach 49 WochenSTST 392Ampelanlage oder Zebrastreifen an der Kreuzung Schlitzer Straße/Wächtersbacher StraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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