Ampelanlage oder Zebrastreifen an der Kreuzung Schlitzer Straße/Wächtersbacher Straße
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Schlitzer Straße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 10.08.2026.
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- Die Kleingartenanlage Kleeacker wird weiter erhalten05.06.2023 · V (Auskunftsersuchen)
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Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST 1417
Betreff: Ampelanlage oder Zebrastreifen an der Kreuzung Schlitzer Straße/Wächtersbacher Straße Vorläufige Stellungnahme: Zur weiteren Prüfung ist eine Verkehrszählung notwendig. Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. März 2017OFOF 189/11Ampelanlage oder Zebrastreifen an der Kreuzung Schlitzer Straße/Wächtersbacher StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 24. April 2017OMOM 1488Ampelanlage oder Zebrastreifen an der Kreuzung Schlitzer Straße/Wächtersbacher StraßeDirektanregung
- 7. August 2017Sie sind hierSTST 1417Ampelanlage oder Zebrastreifen an der Kreuzung Schlitzer Straße/Wächtersbacher StraßeStellungnahme
- 19. Februar 2018Antwort des Magistrats · nach 49 WochenSTST 392Ampelanlage oder Zebrastreifen an der Kreuzung Schlitzer Straße/Wächtersbacher StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab