Abfalleimer in der Grünfläche am Jasminweg
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2015, ST 371
Betreff: Abfalleimer in der Grünfläche am Jasminweg In der Vergangenheit wurde - insbesondere nach dem Entfernen der Bänke - festgestellt, dass die Abfallbehälter verstärkt beschädigt oder anderweitig missbräuchlich genutzt wurden. Um Vandalismus vorzubeugen und auch in Hinblick auf die zur Beseitigung solcher Schäden entstehenden Kosten, wurden die Abfallbehälter daher entfernt. Seitens des Magistrats wurde der Bereich im Zeitraum Oktober, November, Dezember 2014 stichprobenartig kontrolliert, ohne dass eine übermäßige Verschmutzung - die im Zusammenhang mit fehlenden Abfallbehältern zu sehen ist - festgestellt werden konnte. Da durch die Wegnahme der Bänke die Aufenthaltsqualität in der Grünanlage stark eingeschränkt ist, wird die Anzahl der bestehenden Abfallbehälter (Nähe Spielplatz) als ausreichend erachtet. Es muss lediglich die Bereitschaft zur Entsorgung in die bestehenden Behältnisse bestehen. Sollte sich in den Sommermonaten - durch eine stärkere Frequentierung der Grünanlage - ein Bedarf an Abfallbehältern darstellen, wird der Magistrat selbstverständlich hierauf reagieren und zusätzliche Behälter aufstellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. September 2014OMOM 3493Maßnahmen gegen die Lärmbelästigung im Jasminweg und im GlockenblumenwegDirektanregung
- 15. November 2014OFOF 712/10Abfalleimer in der Grünfläche am JasminwegOrtsbeiratsantrag · SPD
- 2. Dezember 2014OMOM 3708Abfalleimer in der Grünfläche am JasminwegDirektanregung
- 6. März 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 371Abfalleimer in der Grünfläche am JasminwegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab