Erhöhung der Kapazität auf der Linie U7 und der Buslinie 44
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zu dieser Straße geht es weiter
Gwinnerstraße — 7 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
- Beschleunigung der Sanierung von Industriestraßen21.08.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Begründung zum Bebauungsplan B895 Fehlerhafte dargestellte Streckenführung bei der Verlängerung der Ernst-HeinkelStraße10.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Keine Alternative zu fehlendem Gehweg in der Gelastraße zwischen Flinschstraße und Am Büttelstück, Fußwegeverbindung In den Teichen ertüchtigen08.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Gwinnerstraße per E-MailInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2016, ST 364
Betreff: Erhöhung der Kapazität auf der Linie U7 und der Buslinie 44 Die Nachfrage auf der Stadtbahnlinie U7 an den Stationen "Schäfflestraße" und "Zoo" wird mehrmals im Jahr erhoben und auf Basis der von der Stadtverordnetenversammlung festgelegten Qualitätskriterien bewertet. Danach darf die Besetzung der Bahnen im Durchschnitt einer Stunde während der Spitzenzeit nicht höher sein als 65 % der zugelassenen Sitz- und Stehplätze. Betrachtet wird dabei die Auslastung des ganzen Zuges, nicht einzelner Wagen. Zudem ist es zulässig, dass der Besetzungsgrad während der am stärksten nachgefragten 20 Minuten (sog. 20-Minuten-Spitze) durchschnittlich max. 80 % beträgt, wobei einzelne Fahrten auch eine höhere Auslastung haben können. Eine Überschreitung dieser Grenzen konnte bei den regelmäßigen Beobachtungen nicht festgestellt werden, so dass die Erhöhung der Platzkapazitäten von drei auf vier Wagen bei der Linie U7 zurzeit nicht erforderlich ist. Die Bemessung des Platzangebots auf der Linie U7 wird anhand der Ergebnisse der o.g. kontinuierlichen Erhebungen ständig überwacht und sollte es erforderlich werden, auch angepasst. Vor der Verlängerung der Linie U4 bis nach Enkheim wurden die Züge der Linie U7 während der Hauptverkehrszeit in der Tat teilweise mit vier Wagen gefahren. Nach der Angebotsausweitung wurden die Fahrtmöglichkeiten für die Fahrgäste, die im Streckenabschnitt zwischen Enkheim und der Schäfflestraße mit Fahrtziel Innenstadt einsteigen wollen, wesentlich erhöht, so dass jetzt für die Linie U7 ein Angebot mit drei Wagen ausreichend ist. Die Abfahrtszeit der Linie 44 an der Station "Gwinnerstraße" wurde zum Fahrplanwechsel im Dezember 2014 um 7 Minuten verschoben, nachdem der Fahrplan der Linie U7 wegen anderer Abhängigkeiten geändert werden musste. Ohne diese Anpassung des Fahrplans der Linie 44 wäre diese zeitgleich mit der stadteinwärts fahrenden U7 angekommen, wodurch es vermutlich im Bereich der Station "Gwinnerstraße" an der vielbefahrenen Borsigallee häufig zu Gefahrensituationen gekommen wäre, wenn Fahrgäste - gleich welchen Alters - versucht hätten, eine Bahn noch zu erreichen. Die Nutzung der Fahrten der Linie 44 um 13:16 Uhr und um 13:53 Uhr in Fahrtrichtung Gwinnerstraße wurde nach den Weihnachtsferien nochmals überprüft. Dabei konnte beobachtet werden, dass Schüler, die den Bus der Linie 44 nach 13:10 Uhr nutzen wollten, die Straße in angemessener Geschwindigkeit überquerten und ihren Bus erreichten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Oktober 2015OFOF 370/11Erhöhung der Kapazität auf der Linie U.7 und der Buslinie 44Ortsbeiratsantrag · SPD
- 16. November 2015OMOM 4736Erhöhung der Kapazität auf der Linie U 7 und der Buslinie 44Direktanregung
- 19. Februar 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 364Erhöhung der Kapazität auf der Linie U7 und der Buslinie 44Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab