Einrichtung einer Stichstraße neben dem Praunheimer Friedhof als Anwohnerstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2009, ST 357
Betreff:
Einrichtung einer Stichstraße neben dem Praunheimer Friedhof als Anwohnerstraße
Der o. a. Anregung wird dahingehend entsprochen, dass im Einmündungsbereich der Haingrabenstraße Zeichen 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit dem Zusatzzeichen 1020-30 StVO (Anlieger frei) aufgestellt wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. November 2008OFOF 488/7Einrichtung einer Stichstraße neben dem Praunheimer Friedhof als AnwohnerstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 25. November 2008OMOM 2783Einrichtung einer Stichstraße neben dem Praunheimer Friedhof als AnwohnerstraßeDirektanregung
- 9. März 2009Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 357Einrichtung einer Stichstraße neben dem Praunheimer Friedhof als AnwohnerstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab