Barrierefreiheit in Edwards Housing
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, dass der Ortsbeirat die priorisierten Treppenanlagen benennt, um punktuelle Verbesserungen zur Barrierefreiheit zu erreichen. Aktuell gibt es kein Budget für die Nachrüstung, und die Verantwortung für private Zugänge liegt bei den Grundstückseigentümern.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu 1. und 3.
Ein Großteil der in der Anregung gekennzeichneten Treppenanlagen befindet sich im Eigentum der Stadt. Aktuell ist im städtischen Haushalt kein gesondertes Budget zur Nachrüstung der Barrierefreiheit in öffentlichen Straßenräumen vorgesehen. Die Herstellung der Barrierefreiheit an Knotenpunkten wäre daher nur im Rahmen einer grundhaften Sanierung möglich.
Um der Anregung im Ansatz zu entsprechen, schlägt der Magistrat vor, dass der Ortsbeirat die besonders zu priorisierenden Treppenanlagen benennt. Sofern diese im Eigentum der Stadt liegen, wird eine Planung erarbeitet, um hier punktuelle Verbesserungen zu erreichen.
Zu 2.
Nach § 11 Abs.1 des Hessischen Kommunalabgabengesetzes können Gemeinden für den Umbau und Ausbau der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze Beiträge erheben. Die Stadt Frankfurt am Main hat bisher von der Anwendung dieser Kann-Bestimmung abgesehen. Sofern umzubauende Treppenanlagen im Eigentum der Stadt liegen, entstehen demnach für die Anwohnenden keine Kosten.
Die Herstellung eines barrierefreien Zugangs zu Gebäuden auf privaten Flächen liegt dagegen in der Verantwortung der jeweiligen Grundstückseigentümer.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. August 2021OFOF 82/10Barrierefreiheit in Edwards HousingOrtsbeiratsantrag · SPD
- 7. September 2021OMOM 623Barrierefreiheit in Edwards HousingDirektanregung
- 10. Januar 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 34Barrierefreiheit in Edwards HousingStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab