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Barrierefreiheit in Edwards Housing

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 10
20 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, die Barrierefreiheit der öffentlichen Gehwege in Edwards Housing zu prüfen. Dies ist notwendig, da die Gehwege seit den 90er-Jahren unverändert geblieben sind und die heutige Bevölkerungszusammensetzung barrierefreie Veränderungen erfordert.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. mit welchen Möglichkeiten die öffentlichen Gehwege in Edwards Housing barrierefrei gestaltet werden können; 2. ob/wie diese Maßnahmen kostenfrei für die Anwohner durchgeführt werden würde; 3. ab wann und in welchem zeitlichen Rahmen diese Maßnahmen erwartet werden dürfen.

Begründung

Die ehemalige US-Siedlung Edwards Housing in Berkersheim-West wurde Ende der 1950er-Jahre für Angehörige der US-Army und deren Familien erbaut. Barrierefreiheit fand da noch keine Berücksichtigung bzw. hatte keine Relevanz. Die öffentlichen Gehwege sind auch nach Abzug der Amerikaner in den 90er-Jahren bislang weitestgehend unverändert geblieben. Neben rechtlichen Rahmenbedingungen erfordern auch die heutige Bevölkerungszusammensetzung und die daraus resultierenden Anforderungen an den öffentlichen Raum barrierefreie Veränderungen insbesondere der Gehwege mit Treppen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 23. August 2021OFOF 82/10Barrierefreiheit in Edwards HousingOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 7. September 2021Sie sind hier
    OMOM 623Barrierefreiheit in Edwards Housing
    Direktanregung
  3. 10. Januar 2022Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 34Barrierefreiheit in Edwards HousingStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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