Lärmschutz für Bergen-Enkheim
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 34
Betreff: Lärmschutz für Bergen-Enkheim Auf ein Anschreiben des Magistrats hat Hessen Mobil mit Schreiben vom 14.10.2013 mitgeteilt, dass es sich bei der Fortführung der BAB A 66 um eine bestehende Straße im Sinne des Immissionsrechtes handelt. Im Rahmen der Baurechtsschaffung für diesen Verkehrsweg wurde damals die Notwendigkeit des Lärmschutzes für die Wohnbebauung von Bergen-Enkheim erkannt und bearbeitet. Die erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen wurden bereits im Zuge des Autobahnbaus BAB A 66 realisiert. Der Bereich Bergen-Enkheim ist daher kein Bestandteil der Baurechtschaffung für den Tunnel Riederwald.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. August 2013OFOF 194/16Lärmschutz für Bergen-EnkheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD, WBE
- 27. August 2013OAOA 412Lärmschutz für Bergen-EnkheimAnregung
- 13. Januar 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 34Lärmschutz für Bergen-EnkheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab