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Lärmschutz für Bergen-Enkheim

Vorlagentyp: STMagistrat
22 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 34

Betreff: Lärmschutz für Bergen-Enkheim Auf ein Anschreiben des Magistrats hat Hessen Mobil mit Schreiben vom 14.10.2013 mitgeteilt, dass es sich bei der Fortführung der BAB A 66 um eine bestehende Straße im Sinne des Immissionsrechtes handelt. Im Rahmen der Baurechtsschaffung für diesen Verkehrsweg wurde damals die Notwendigkeit des Lärmschutzes für die Wohnbebauung von Bergen-Enkheim erkannt und bearbeitet. Die erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen wurden bereits im Zuge des Autobahnbaus BAB A 66 realisiert. Der Bereich Bergen-Enkheim ist daher kein Bestandteil der Baurechtschaffung für den Tunnel Riederwald.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. August 2013OFOF 194/16Lärmschutz für Bergen-EnkheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD, WBE
  2. 27. August 2013OAOA 412Lärmschutz für Bergen-EnkheimAnregung
  3. 13. Januar 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 22 Wochen
    STST 34Lärmschutz für Bergen-Enkheim
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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