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Weiterentwicklung des Industrieparks Griesheim zu einem nachhaltigen Gewerbepark
Vorlagentyp: STMagistrat
17 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 344
Betreff: Weiterentwicklung des Industrieparks Griesheim zu einem nachhaltigen Gewerbepark Zu
- Im westlichen Teil des Industrieparks gibt es Lager für gefährliche Stoffe, die Achtungsabstände auslösen. Darüber hinaus erzeugen nach derzeitigem Kenntnisstand zwei Anlagen auf dem Gelände teils erhebliche Achtungsabstände. Im Gegensatz zum Industriepark Höchst gibt es für den Industriepark Griesheim noch keine Gutachten, auf deren Grundlage und in Kenntnis der Details die derzeitigen Achtungsradien reduziert werden könnten. Zu
- Bei einer Verlagerung von in der Art der angesprochenen Betriebe und Anlagen ist von einem sehr hohen Finanzierungsaufwand auszugehen. Der Magistrat hat keine Möglichkeit, solche Verlagerungen zu subventionieren. Zu
- Der Magistrat untersucht derzeit am Beispiel Fechenheim, mit welchen Maßnahmen und in welchem Maße die Entwicklung eines bestehenden Gewerbegebietes in ein nachhaltiges Gewerbegebiet betrieben werden kann. Nach Vorliegen von Erkenntnissen hieraus, sollen diese nach Möglichkeit auch auf andere Gewerbegebiete angewandt werden. Beim Industriepark Griesheim handelt es sich allerdings um ein Industriegebiet und ob sich Erkenntnisse aus dem genannten Prozess ableiten lassen, ist derzeit nicht absehbar. Zu
- Gespräche zwischen dem Magistrat, Infrasite Griesheim und Infraserv Höchst finden regelmäßig statt. Dort sind auf der einen Seite die Bedarfe der ansässigen Unternehmen sowie auf der anderen der umliegenden Wohnbevölkerung auf der Agenda. Zu
- Das Reservegaskraftwerk erzeugt keine Achtungsradien. In der geplanten Abfallsortier- und Behandlungsanlage sollen nach Erkenntnissen des Magistrats auch giftige Abfälle behandelt werden. Deshalb ist zum derzeitigen Zeitpunkt nicht auszuschließen, dass es sich hier um einen Betrieb handelt, der dem Störfallrecht zuzuordnen ist. Zu
- Die derzeitigen Achtungsradien werden überwiegend durch ältere Anlagen verursacht. Die aktuellen Vorschriften nach Bundesimmissionsschutzgesetz und der Gefahrstoffverordnung stellen sicher, dass bei Neuansiedlungen die Auswirkungen auf die Umgebung gering gehalten werden. Zu
- Das Braunkohlekraftwerk wird vor allem von einem großen chemischen Betrieb im Industriepark Griesheim benötigt. Wie in Punkt 2. ausgeführt wäre eine solche Verlagerung außerordentlich teuer und könnte nicht gefördert werden kann. Zu
- Nachträgliche verbindliche Anforderungen an bestehende Anlagen zu stellen, gehört nicht in den Zuständigkeits- und Hoheitsbereich der Stadt Frankfurt am Main. Hierbei handelt es sich vielmehr um einen Aufgabenbereich des Regierungspräsidiums im Rahmen des Vollzugs des Bundesimmissionsschutzgesetzes.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Oktober 2015OFOF 1513/6Weiterentwicklung des Industrieparks Griesheim zu einem nachhaltigen GewerbeparkOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 3. November 2015VV 1482Weiterentwicklung des Industrieparks Griesheim zu einem nachhaltigen GewerbeparkAnfrage
- 15. Februar 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 344Weiterentwicklung des Industrieparks Griesheim zu einem nachhaltigen GewerbeparkStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
STStellungnahme des Magistrats
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab