Hortplätze in Berkersheim
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2017, ST 319
Betreff: Hortplätze in Berkersheim Grundsätzlich ist die Versorgung mit Betreuungsplätzen für Schulkinder in Berkersheim im gesamtstädtischen Vergleich überdurchschnittlich. Nach Fertigstellung der neuen Berkersheimer Schule im Sommer 2018 wird es an der Schule ein verlässliches ganztägiges Angebot für alle Schülerinnen und Schüler der Schule, die es benötigen, geben. Für die Übergangszeit im Schuljahr 2017/ 2018 wird, wie am Runden Tisch am 06.12.2016 besprochen, folgendes geplant: der Hort Dachsburg wird erweitert um einen Platz und der Internationale Hort am Neuenberg belegt freiwerdende Plätze nur mit Kindern aus Berkersheim die Erweiterte Schulische Betreuung (ESB) wird um zwei Plätze aufstockt im Bereich der Tagespflege stehen sechs bis acht Plätze zur Verfügung. Zusammen mit den freiwerdenden Betreuungsplätzen können ca. 30 Kinder einen Platz bekommen. Weiterhin wurde sich darauf verständigt, dass die zwei Horteinrichtungen sowie die ESB ihre Anmeldelisten für 2017/2018 abgleichen, um den tatsächlichen Bedarf festzustellen. Im Rahmen der Tagespflege könnte eine geeignete Wohnung angemietet werden, was derzeit im Stadtschulamt geprüft wird. Eine Aufstellung von Containern wird nicht als sinnvoll erachtet, da die hohen Kosten für die Erschließung und die Miete, sowie der lange zeitliche Vorlauf nicht im Verhältnis zum Nutzen stehen. Auch ist eine ESB an drei Standorten, inklusive des ehemaligen Bankgebäudes, personell nicht umsetzbar.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Oktober 2016OFOF 171/10Hortplätze in BerkersheimOrtsbeiratsantrag · SPD
- 1. November 2016VV 225Hortplätze in BerkersheimAnfrage
- 13. Februar 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 319Hortplätze in BerkersheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab