Hortplätze in Berkersheim
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Seit Jahren beklagen Berkersheimer Eltern das Fehlen ausreichender Hortplätze für Berkersheimer Kinder. Nunmehr hat sich die Situation nochmals verschlechtert. Hauptproblem ist dabei, das es zurzeit scheinbar keine geeigneten räumlichen Möglichkeiten gibt.
Inhalt
Auskunftsersuchen vom 01.11.2016, V 225 entstanden aus Vorlage: OF 171/10 vom 15.10.2016
Betreff: Hortplätze in Berkersheim Seit Jahren beklagen Berkersheimer Eltern das Fehlen ausreichender Hortplätze für Berkersheimer Kinder. Nunmehr hat sich die Situation nochmals verschlechtert. Hauptproblem ist dabei, das es zurzeit scheinbar keine geeigneten räumlichen Möglichkeiten gibt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat um Prüfung und Berichterstattung zu folgenden Fragen gebeten: Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, kurzfristig in Berkersheim geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen, 1. durch Anmietung von geeigneten Wohnungen oder 2. durch Anmietung eines leerstehenden und geeigneten Hauses oder 3. durch Aufstellung eines geeigneten Containers auf einem geeigneten Grundstück? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Oktober 2016OFOF 171/10Hortplätze in BerkersheimOrtsbeiratsantrag · SPD
- 1. November 2016Sie sind hierVV 225Hortplätze in BerkersheimAnfrage
- 13. Februar 2017Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 319Hortplätze in BerkersheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen