Festplatz in Berkersheim ist nach § 35 BauGB im Rahmen einer Einzelfallregelung möglich
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Thema Umwelt und Energie verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2018, ST 30
Betreff: Festplatz in Berkersheim ist nach § 35 BauGB im Rahmen einer Einzelfallregelung möglich Aus der Anregung geht nicht hervor, was der Ortsbeirat unter einem Festplatz versteht. Neben der Fragestellung, ob ein solcher Platz befestigt und mit Strom-, Wasser- und Abwasseranlagen erschlossen sein soll, stellt sich auch die Frage nach der beabsichtigten Nutzung, z. B. für Zirkusse, Kerb, Vereinsfeste, Ausstellungen etc. Solche Nutzungen sind generell nicht mit dem Schutzzweck der Landschaftsschutzgebietsverordnung, Zone II, vereinbar. Dies gilt insbesondere im Niddatal, das primär der landschaftsbezogenen Erholung, der landwirtschaftlichen Nutzung sowie dem Funktionserhalt des Naturhaushaltes vorbehalten ist. Inwieweit eine Festplatznutzung ansonsten im Außenbereich zulässig ist, hängt von der Grundfrage (Beschreibung der Nutzung und Baulichkeiten), der Örtlichkeit, der planungsrechtlichen Voraussetzungen (Regionaler Flächennutzungsplan, Bebauungspläne) sowie der in § 35 Abs. 3 BauGB genannten betroffenen öffentlichen Belange ab. Eine allgemeingültige Bewertung kann nicht abgegeben werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Juni 2016OFOF 64/10Berkersheim braucht einen FestplatzOrtsbeiratsantrag · SPD
- 28. Juni 2016VV 62Berkersheim braucht einen FestplatzAnfrage
- 19. September 2016STST 1279Berkersheim braucht einen FestplatzStellungnahme
- 15. Oktober 2016OFOF 169/10Berkersheim braucht einen Festplatz (Wiederholungsantrag)Ortsbeiratsantrag · SPD
- 18. Oktober 2016OFOF 170/10Verlust der von dem Reit- und Fahrverein Niddertal e. V. gepachteten Flächen in Berkersheim im Zuge des Ausbaus der Main-Weser-BahnOrtsbeiratsantrag · FDP
- 16. Mai 2017OMOM 1582Landschaftsschutzgebiet darf kein Selbstzweck sein hier: Moderate Weiterentwicklung des Schutzzonenbereichs rund um Berkersheim, damit Berkersheim einen Festplatz und einen Reitplatz behalten kannDirektanregung
- 31. Juli 2017STST 1360Landschaftsschutzgebiet darf kein Selbstzweck sein hier: Moderate Weiterentwicklung des Schutzzonenbereichs rund um Berkersheim, damit Berkersheim einen Festplatz und einen Reitplatz behalten kannStellungnahme
- 1. August 2017OFOF 324/10Festplatz in Berkersheim ist nach § 35 Baugesetzbuch im Rahmen einer Einzelfallregelung möglichOrtsbeiratsantrag · SPD
- 22. August 2017OMOM 2003Festplatz in Berkersheim ist nach § 35 BauGB im Rahmen einer Einzelfallregelung möglichDirektanregung
- 8. Dezember 2017STST 2370Festplatz in Berkersheim ist nach § 35 BauGB im Rahmen einer Einzelfallregelung möglichStellungnahme
- 8. Januar 2018Sie sind hierSTST 30Festplatz in Berkersheim ist nach § 35 BauGB im Rahmen einer Einzelfallregelung möglichStellungnahme
- 15. Januar 2018OFOF 448/10Einzelfallregelung nach § 35 BauGB - Kerbplatz für Berkersheimer KerbOrtsbeiratsantrag · SPD
- 16. Januar 2018OMOM 2572Einzelfallregelung nach § 35 BauGB - Kerbplatz für Berkersheimer KerbDirektanregung
- 9. März 2018STST 582Einzelfallregelung nach § 35 BauGB - Kerbplatz für Berkersheimer KerbStellungnahme
- 4. Mai 2018Antwort des Magistrats · nach 99 WochenSTST 859Einzelfallregelung nach § 35 BauGB - Kerbplatz für Berkersheimer KerbStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab