Landschaftsschutzgebiet darf kein Selbstzweck sein hier: Moderate Weiterentwicklung des Schutzzonenbereichs rund um Berkersheim, damit Berkersheim einen…
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Landschaftsschutzgebiet darf kein Selbstzweck sein hier: Moderate Weiterentwicklung des Schutzzonenbereichs rund um Berkersheim, damit Berkersheim einen Festplatz und einen Reitplatz behalten kann
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenBegründung
Selbstzweck sein hier: Moderate Weiterentwicklung des Schutzzonenbereichs rund um Berkersheim, damit Berkersheim einen Festplatz und einen Reitplatz behalten kann Vorgang: V 261/16 OBR 10; ST 429/17 Der Magistrat hat mit der Stellungnahme vom 27.02.2017, ST 429, als Antwort auf das Auskunftsersuchen an den Magistrat vom 29.11.2016, V 261, lapidar erklärt, dass die vom Ortsbeirat 10 vorgeschlagenen Flächen zur zukünftigen Nutzung für einen Festplatz und den Reitverein nicht infrage kommen, weil sie im Bereich der Schutzzone II des Landschaftsschutzgebietes liegen. Es handelt sich dabei um Flächen an der Nidda und im Bereich der ehemaligen Endhaltestelle der Straßenbahnlinie 13. Zugleich erklärte der Magistrat, dass es wegen der großflächigen Gestaltung dieser Schutzzone rund um Berkersheim keine Möglichkeit für einen anderen Platz als Fest- oder Reitplatz gibt.
Inhalt
Anregung an den Magistrat vom 16.05.2017, OM 1582 entstanden aus Vorlage: OF 273/10 vom 27.03.2017
Betreff: Landschaftsschutzgebiet darf kein Selbstzweck sein hier: Moderate Weiterentwicklung des Schutzzonenbereichs rund um Berkersheim, damit Berkersheim einen Festplatz und einen Reitplatz behalten kann Vorgang: V 261/16 OBR 10; ST 429/17 Der Magistrat hat mit der Stellungnahme vom 27.02.2017, ST 429, als Antwort auf das Auskunftsersuchen an den Magistrat vom 29.11.2016, V 261, lapidar erklärt, dass die vom Ortsbeirat 10 vorgeschlagenen Flächen zur zukünftigen Nutzung für einen Festplatz und den Reitverein nicht infrage kommen, weil sie im Bereich der Schutzzone II des Landschaftsschutzgebietes liegen. Es handelt sich dabei um Flächen an der Nidda und im Bereich der ehemaligen Endhaltestelle der Straßenbahnlinie 13. Zugleich erklärte der Magistrat, dass es wegen der großflächigen Gestaltung dieser Schutzzone rund um Berkersheim keine Möglichkeit für einen anderen Platz als Fest- oder Reitplatz gibt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen und in Zusammenarbeit mit dem Ortsbeirat 10 darauf hinzuwirken, dass die Schutzzone II des Landschaftsschutzgebietes rund um Berkersheim so weiterentwickelt wird, dass ein Festplatz und ein Reitplatz im Interesse der Bürgerinnen und Bürger geschaffen werden können.
Begründung: Es ist unverständlich, dass einerseits im Feld im Bereich Berkersheim Lagerhallen errichtet werden dürfen, aber andererseits eine jahrhundertalte Tradition des Feierns der Kerb deshalb sterben muss, weil dies der Natur unwiederbringlichen Schaden zufügen würde. Der Landschaftsschutz muss den Menschen dienen. Wenn es gemäß der Erklärung des Magistrats so ist, dass in Berkersheim keine Fläche außerhalb der Schutzzone II als Platz für Fest- oder Reitplatz zur Verfügung gestellt werden kann, dann muss dies eben im Bereich dieser Schutzzone mit entsprechenden Auflagen erfolgen, beispielsweise bezüglich Bodenversiegelung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Juni 2016VV 62Berkersheim braucht einen FestplatzAnfrage
- 19. September 2016STST 1279Berkersheim braucht einen FestplatzStellungnahme
- 15. Oktober 2016OFOF 169/10Berkersheim braucht einen Festplatz (Wiederholungsantrag)Ortsbeiratsantrag · SPD
- 29. November 2016VV 261Berkersheim braucht einen Festplatz (Wiederholungsantrag)Anfrage
- 27. Februar 2017STST 429Berkersheim braucht einen Festplatz (Wiederholungsantrag)Stellungnahme
- 27. März 2017OFOF 273/10Landschaftsschutzgebiet darf kein Selbstzweck sein hier: Moderate Weiterentwicklung des Schutzzonenbereichs rund um Berkersheim, damit Berkersheim einen Festplatz und einen Reitplatz behalten kannOrtsbeiratsantrag · SPD
- 16. Mai 2017Sie sind hierOMOM 1582Landschaftsschutzgebiet darf kein Selbstzweck sein hier: Moderate Weiterentwicklung des Schutzzonenbereichs rund um Berkersheim, damit Berkersheim einen Festplatz und einen Reitplatz behalten kannDirektanregung
- 31. Juli 2017STST 1360Landschaftsschutzgebiet darf kein Selbstzweck sein hier: Moderate Weiterentwicklung des Schutzzonenbereichs rund um Berkersheim, damit Berkersheim einen Festplatz und einen Reitplatz behalten kannStellungnahme
- 1. August 2017OFOF 324/10Festplatz in Berkersheim ist nach § 35 Baugesetzbuch im Rahmen einer Einzelfallregelung möglichOrtsbeiratsantrag · SPD
- 22. August 2017OMOM 2003Festplatz in Berkersheim ist nach § 35 BauGB im Rahmen einer Einzelfallregelung möglichDirektanregung
- 8. Dezember 2017STST 2370Festplatz in Berkersheim ist nach § 35 BauGB im Rahmen einer Einzelfallregelung möglichStellungnahme
- 8. Januar 2018Antwort des Magistrats · nach 80 WochenSTST 30Festplatz in Berkersheim ist nach § 35 BauGB im Rahmen einer Einzelfallregelung möglichStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats