Festplatz in Berkersheim ist nach § 35 Baugesetzbuch im Rahmen einer Einzelfallregelung möglich
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
35 Baugesetzbuch im Rahmen einer Einzelfallregelung möglich Vorgang: OM 1582/17 OBR 10; ST 1360/17 Der Magistrat hat in der Stellungnahme vom 31.07.2017 (ST 1360) ausgeführt, dass die Zulässigkeit von Festplätzen primär keine Frage einer landschaftsschutzrechtlichen Ausweisung (Grüngürtel) ist, sondern von der Frage abhängt, inwieweit sie im Außenbereich bauplanungsrechtlich zulässig ist. Der Magistrat weist in diesem Zusammenhang auf die Bestimmungen des § 35 BauGB hin. § 35 BauGB lässt für die Errichtung eines Festplatzes in Berkersheim eine Genehmigung als Einzelfallregelung zu. Dies vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat den Magistrat, die erforderlichen Schritte einzuleiten, damit die Errichtung des Festplatzes im Zuge einer Einzelfallregelung erfolgen kann.
Inhalt
Antrag vom 01.08.2017, OF 324/10
Betreff: Festplatz in Berkersheim ist nach § 35 Baugesetzbuch im Rahmen einer Einzelfallregelung möglich Vorgang: OM 1582/17 OBR 10; ST 1360/17 Der Magistrat hat in der Stellungnahme vom 31.07.2017 (ST 1360) ausgeführt, dass die Zulässigkeit von Festplätzen primär keine Frage einer landschaftsschutzrechtlichen Ausweisung (Grüngürtel) ist, sondern von der Frage abhängt, inwieweit sie im Außenbereich bauplanungsrechtlich zulässig ist. Der Magistrat weist in diesem Zusammenhang auf die Bestimmungen des § 35 BauGB hin. § 35 BauGB lässt für die Errichtung eines Festplatzes in Berkersheim eine Genehmigung als Einzelfallregelung zu. Dies vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat den Magistrat, die erforderlichen Schritte einzuleiten, damit die Errichtung des Festplatzes im Zuge einer Einzelfallregelung erfolgen kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. September 2016STST 1279Berkersheim braucht einen FestplatzStellungnahme
- 15. Oktober 2016OFOF 169/10Berkersheim braucht einen Festplatz (Wiederholungsantrag)Ortsbeiratsantrag · SPD
- 29. November 2016VV 261Berkersheim braucht einen Festplatz (Wiederholungsantrag)Anfrage
- 27. Februar 2017STST 429Berkersheim braucht einen Festplatz (Wiederholungsantrag)Stellungnahme
- 27. März 2017OFOF 273/10Landschaftsschutzgebiet darf kein Selbstzweck sein hier: Moderate Weiterentwicklung des Schutzzonenbereichs rund um Berkersheim, damit Berkersheim einen Festplatz und einen Reitplatz behalten kannOrtsbeiratsantrag · SPD
- 16. Mai 2017OMOM 1582Landschaftsschutzgebiet darf kein Selbstzweck sein hier: Moderate Weiterentwicklung des Schutzzonenbereichs rund um Berkersheim, damit Berkersheim einen Festplatz und einen Reitplatz behalten kannDirektanregung
- 31. Juli 2017STST 1360Landschaftsschutzgebiet darf kein Selbstzweck sein hier: Moderate Weiterentwicklung des Schutzzonenbereichs rund um Berkersheim, damit Berkersheim einen Festplatz und einen Reitplatz behalten kannStellungnahme
- 1. August 2017Sie sind hierOFOF 324/10Festplatz in Berkersheim ist nach § 35 Baugesetzbuch im Rahmen einer Einzelfallregelung möglichOrtsbeiratsantrag · SPD
- 22. August 2017OMOM 2003Festplatz in Berkersheim ist nach § 35 BauGB im Rahmen einer Einzelfallregelung möglichDirektanregung
- 8. Dezember 2017STST 2370Festplatz in Berkersheim ist nach § 35 BauGB im Rahmen einer Einzelfallregelung möglichStellungnahme
- 8. Januar 2018Antwort des Magistrats · nach 68 WochenSTST 30Festplatz in Berkersheim ist nach § 35 BauGB im Rahmen einer Einzelfallregelung möglichStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, CDU, BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)