Festplatz in Berkersheim ist nach § 35 BauGB im Rahmen einer Einzelfallregelung möglich
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
im Rahmen einer Einzelfallregelung möglich Vorgang: OM 1582/17 OBR 10; ST 1360/17 Der Magistrat hat mit der Stellungnahme vom 31.07.2017, ST 1360, ausgeführt, dass die Zulässigkeit von Festplätzen primär keine Frage einer landschaftsschutzrechtlichen Ausweisung (Grüngürtel) ist, sondern von der Frage abhängt, inwieweit sie im Außenbereich bauplanungsrechtlich zulässig sind. Der Magistrat weist in diesem Zusammenhang auf die Bestimmungen des § 35 BauGB hi n. § 35 BauGB lässt für die Errichtung eines Festplatzes in Berkersheim eine Genehmigung als Einzelfallregelung zu.
Inhalt
Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2003 entstanden aus Vorlage: OF 324/10 vom 01.08.2017
Betreff: Festplatz in Berkersheim ist nach § 35 BauGB im Rahmen einer Einzelfallregelung möglich Vorgang: OM 1582/17 OBR 10; ST 1360/17 Der Magistrat hat mit der Stellungnahme vom 31.07.2017, ST 1360, ausgeführt, dass die Zulässigkeit von Festplätzen primär keine Frage einer landschaftsschutzrechtlichen Ausweisung (Grüngürtel) ist, sondern von der Frage abhängt, inwieweit sie im Außenbereich bauplanungsrechtlich zulässig sind. Der Magistrat weist in diesem Zusammenhang auf die Bestimmungen des § 35 BauGB hi n. § 35 BauGB lässt für die Errichtung eines Festplatzes in Berkersheim eine Genehmigung als Einzelfallregelung zu. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die erforderlichen Schritte einzuleiten, damit die Errichtung des Festplatzes (primär im Niddatal) im Zuge einer Einzelfallregelung erfolgen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. November 2016VV 261Berkersheim braucht einen Festplatz (Wiederholungsantrag)Anfrage
- 27. Februar 2017STST 429Berkersheim braucht einen Festplatz (Wiederholungsantrag)Stellungnahme
- 27. März 2017OFOF 273/10Landschaftsschutzgebiet darf kein Selbstzweck sein hier: Moderate Weiterentwicklung des Schutzzonenbereichs rund um Berkersheim, damit Berkersheim einen Festplatz und einen Reitplatz behalten kannOrtsbeiratsantrag · SPD
- 16. Mai 2017OMOM 1582Landschaftsschutzgebiet darf kein Selbstzweck sein hier: Moderate Weiterentwicklung des Schutzzonenbereichs rund um Berkersheim, damit Berkersheim einen Festplatz und einen Reitplatz behalten kannDirektanregung
- 31. Juli 2017STST 1360Landschaftsschutzgebiet darf kein Selbstzweck sein hier: Moderate Weiterentwicklung des Schutzzonenbereichs rund um Berkersheim, damit Berkersheim einen Festplatz und einen Reitplatz behalten kannStellungnahme
- 1. August 2017OFOF 324/10Festplatz in Berkersheim ist nach § 35 Baugesetzbuch im Rahmen einer Einzelfallregelung möglichOrtsbeiratsantrag · SPD
- 22. August 2017Sie sind hierOMOM 2003Festplatz in Berkersheim ist nach § 35 BauGB im Rahmen einer Einzelfallregelung möglichDirektanregung
- 8. Dezember 2017STST 2370Festplatz in Berkersheim ist nach § 35 BauGB im Rahmen einer Einzelfallregelung möglichStellungnahme
- 8. Januar 2018Antwort des Magistrats · nach 58 WochenSTST 30Festplatz in Berkersheim ist nach § 35 BauGB im Rahmen einer Einzelfallregelung möglichStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats