Landschaftsschutzgebiet darf kein Selbstzweck sein hier: Moderate Weiterentwicklung des Schutzzonenbereichs rund um Berkersheim, damit Berkersheim einen…
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Landschaftsschutzgebiet darf kein Selbstzweck sein hier: Moderate Weiterentwicklung des Schutzzonenbereichs rund um Berkersheim, damit Berkersheim einen Festplatz und einen Reitplatz behalten kann
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sein hier: Moderate Weiterentwicklung des Schutzzonenbereichs rund um Berkersheim, damit Berkersheim einen Festplatz und einen Reitplatz behalten kann Vorgang: V 261/16 OBR 10; ST 429/17 Der Magistrat hat mit der ST 429 vom 27.02.2017 als Antwort auf einen Ortsbeiratsantrag lapidar erklärt, dass die vom Ortsbeirat vorgeschlagenen Flächen zur zukünftigen Nutzung für einen Festplatz und den Reitverein nicht infrage kommen, weil sie im Bereich der Schutzzone II des Landschaftsschutzgebietes liegen. Es handelt sich dabei um Flächen an der Nidda und im Bereich der ehemaligen Endhaltestelle der Linie 13. Zugleich erklärte der Magistrat, dass es wegen der großflächigen Gestaltung dieser Schutzzone rund um Berkersheim keine Möglichkeit für einen anderen Platz als Fest- oder Reitplatz gibt.
Inhalt
Antrag vom 27.03.2017, OF 273/10
Betreff: Landschaftsschutzgebiet darf kein Selbstzweck sein hier: Moderate Weiterentwicklung des Schutzzonenbereichs rund um Berkersheim, damit Berkersheim einen Festplatz und einen Reitplatz behalten kann Vorgang: V 261/16 OBR 10; ST 429/17 Der Magistrat hat mit der ST 429 vom 27.02.2017 als Antwort auf einen Ortsbeiratsantrag lapidar erklärt, dass die vom Ortsbeirat vorgeschlagenen Flächen zur zukünftigen Nutzung für einen Festplatz und den Reitverein nicht infrage kommen, weil sie im Bereich der Schutzzone II des Landschaftsschutzgebietes liegen. Es handelt sich dabei um Flächen an der Nidda und im Bereich der ehemaligen Endhaltestelle der Linie 13. Zugleich erklärte der Magistrat, dass es wegen der großflächigen Gestaltung dieser Schutzzone rund um Berkersheim keine Möglichkeit für einen anderen Platz als Fest- oder Reitplatz gibt. Dies vorausgeschickt, fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, in Zusammenarbeit mit dem Ortsbeirat darauf hinzuwirken, dass die Schutzzone II des Landschaftsschutzgebietes rund um Berkersheim so weiterentwickelt wird, dass ein Festplatz und ein Reitplatz im Interesse der Bürgerinnen und Bürger geschaffen werden können.
Begründung: Es ist unverständlich, dass einerseits im Feld im Bereich Berkersheim Lagerhallen errichtet werden dürfen, aber andererseits eine jahrhundertalte Tradition des Feierns der Kerb deshalb sterben muss, weil dies der Natur unwiederbringlichen Schaden zuführen würde. Der Landschaftsschutz muss den Menschen dienen. Wenn es gemäß der Erklärung des Magistrats so ist, dass in Berkersheim keine Fläche außerhalb der Schutzzone als Platz für Fest- oder Reitplatz zur Verfügung gestellt werden kann, dann muss dies eben im Bereich dieser Schutzzone mit entsprechenden Auflagen erfolgen z.B. bezüglich Bodenversiegelung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 28. Juni 2016VV 62Berkersheim braucht einen FestplatzAnfrage
- 19. September 2016STST 1279Berkersheim braucht einen FestplatzStellungnahme
- 15. Oktober 2016OFOF 169/10Berkersheim braucht einen Festplatz (Wiederholungsantrag)Ortsbeiratsantrag · SPD
- 29. November 2016VV 261Berkersheim braucht einen Festplatz (Wiederholungsantrag)Anfrage
- 27. Februar 2017STST 429Berkersheim braucht einen Festplatz (Wiederholungsantrag)Stellungnahme
- 27. März 2017Sie sind hierOFOF 273/10Landschaftsschutzgebiet darf kein Selbstzweck sein hier: Moderate Weiterentwicklung des Schutzzonenbereichs rund um Berkersheim, damit Berkersheim einen Festplatz und einen Reitplatz behalten kannOrtsbeiratsantrag · SPD
- 16. Mai 2017OMOM 1582Landschaftsschutzgebiet darf kein Selbstzweck sein hier: Moderate Weiterentwicklung des Schutzzonenbereichs rund um Berkersheim, damit Berkersheim einen Festplatz und einen Reitplatz behalten kannDirektanregung
- 31. Juli 2017Antwort des Magistrats · nach 57 WochenSTST 1360Landschaftsschutzgebiet darf kein Selbstzweck sein hier: Moderate Weiterentwicklung des Schutzzonenbereichs rund um Berkersheim, damit Berkersheim einen Festplatz und einen Reitplatz behalten kannStellungnahme
- 1. August 2017OFOF 324/10Festplatz in Berkersheim ist nach § 35 Baugesetzbuch im Rahmen einer Einzelfallregelung möglichOrtsbeiratsantrag · SPD
- 22. August 2017OMOM 2003Festplatz in Berkersheim ist nach § 35 BauGB im Rahmen einer Einzelfallregelung möglichDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, CDU und LINKE. gegen GRÜNE und BFF (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)