Berkersheim braucht einen Festplatz (Wiederholungsantrag)
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Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2017, ST 429
Betreff: Berkersheim braucht einen Festplatz (Wiederholungsantrag)
Zu 1., 2. und 3. Der Bereich der Nidda sowie der Bereich der ehemaligen Endhaltestellt der Straßenbahnlinie 13 liegen vollständig im Landschaftsschutzgebiet der Schutzzone II. Insofern kann in diesem Bereich keine Alternativfläche für die Kerb oder als Reitplatz hergerichtet werden. Außerhalb der Schutzzone II wäre ein Standort, vorbehaltlich der Einzelfallprüfung, denkbar. zu 4. Und 5. Im Zuge einer früheren Anfrage wurden sämtliche städtische Flächen in Berkersheim in Hinblick auf ihre Eignung als Ersatzstandort überprüft. Da sich außerhalb des Landschaftsschutzgebietes keine Liegenschaften im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main befinden, kann der Magistrat keinen Ersatzstandort zur Verfügung stellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 28. Juni 2016VV 62Berkersheim braucht einen FestplatzAnfrage
- 19. September 2016STST 1279Berkersheim braucht einen FestplatzStellungnahme
- 15. Oktober 2016OFOF 169/10Berkersheim braucht einen Festplatz (Wiederholungsantrag)Ortsbeiratsantrag · SPD
- 29. November 2016VV 261Berkersheim braucht einen Festplatz (Wiederholungsantrag)Anfrage
- 27. Februar 2017Sie sind hierSTST 429Berkersheim braucht einen Festplatz (Wiederholungsantrag)Stellungnahme
- 27. März 2017OFOF 273/10Landschaftsschutzgebiet darf kein Selbstzweck sein hier: Moderate Weiterentwicklung des Schutzzonenbereichs rund um Berkersheim, damit Berkersheim einen Festplatz und einen Reitplatz behalten kannOrtsbeiratsantrag · SPD
- 16. Mai 2017OMOM 1582Landschaftsschutzgebiet darf kein Selbstzweck sein hier: Moderate Weiterentwicklung des Schutzzonenbereichs rund um Berkersheim, damit Berkersheim einen Festplatz und einen Reitplatz behalten kannDirektanregung
- 31. Juli 2017Antwort des Magistrats · nach 57 WochenSTST 1360Landschaftsschutzgebiet darf kein Selbstzweck sein hier: Moderate Weiterentwicklung des Schutzzonenbereichs rund um Berkersheim, damit Berkersheim einen Festplatz und einen Reitplatz behalten kannStellungnahme
- 1. August 2017OFOF 324/10Festplatz in Berkersheim ist nach § 35 Baugesetzbuch im Rahmen einer Einzelfallregelung möglichOrtsbeiratsantrag · SPD
- 22. August 2017OMOM 2003Festplatz in Berkersheim ist nach § 35 BauGB im Rahmen einer Einzelfallregelung möglichDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab