Einzelfallregelung nach § 35 BauGB - Kerbplatz für Berkersheimer Kerb
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Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2018, ST 859
Betreff: Einzelfallregelung nach § 35 BauGB - Kerbplatz für Berkersheimer Kerb Der Magistrat hat wie in der Anregung angeführt bereits mehrfach zur Zulässigkeit eines Kerbeplatzes/Festplatzes Stellung genommen. Die Untere Naturschutzbehörde befindet sich mit der Kerbegesellschaft für eine temporäre Lösung in Gesprächen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Juni 2016OFOF 64/10Berkersheim braucht einen FestplatzOrtsbeiratsantrag · SPD
- 28. Juni 2016VV 62Berkersheim braucht einen FestplatzAnfrage
- 19. September 2016STST 1279Berkersheim braucht einen FestplatzStellungnahme
- 15. Oktober 2016OFOF 169/10Berkersheim braucht einen Festplatz (Wiederholungsantrag)Ortsbeiratsantrag · SPD
- 18. Oktober 2016OFOF 170/10Verlust der von dem Reit- und Fahrverein Niddertal e. V. gepachteten Flächen in Berkersheim im Zuge des Ausbaus der Main-Weser-BahnOrtsbeiratsantrag · FDP
- 31. Juli 2017STST 1360Landschaftsschutzgebiet darf kein Selbstzweck sein hier: Moderate Weiterentwicklung des Schutzzonenbereichs rund um Berkersheim, damit Berkersheim einen Festplatz und einen Reitplatz behalten kannStellungnahme
- 8. Januar 2018STST 30Festplatz in Berkersheim ist nach § 35 BauGB im Rahmen einer Einzelfallregelung möglichStellungnahme
- 15. Januar 2018OFOF 448/10Einzelfallregelung nach § 35 BauGB - Kerbplatz für Berkersheimer KerbOrtsbeiratsantrag · SPD
- 16. Januar 2018OMOM 2572Einzelfallregelung nach § 35 BauGB - Kerbplatz für Berkersheimer KerbDirektanregung
- 9. März 2018STST 582Einzelfallregelung nach § 35 BauGB - Kerbplatz für Berkersheimer KerbStellungnahme
- 4. Mai 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 99 WochenSTST 859Einzelfallregelung nach § 35 BauGB - Kerbplatz für Berkersheimer KerbStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab