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Einzelfallregelung nach § 35 BauGB - Kerbplatz für Berkersheimer Kerb

Vorlagentyp: STMagistrat
99 Wochen bis zur Antwort11 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2018, ST 859

Betreff: Einzelfallregelung nach § 35 BauGB - Kerbplatz für Berkersheimer Kerb Der Magistrat hat wie in der Anregung angeführt bereits mehrfach zur Zulässigkeit eines Kerbeplatzes/Festplatzes Stellung genommen. Die Untere Naturschutzbehörde befindet sich mit der Kerbegesellschaft für eine temporäre Lösung in Gesprächen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. Juni 2016OFOF 64/10Berkersheim braucht einen FestplatzOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 28. Juni 2016VV 62Berkersheim braucht einen FestplatzAnfrage
  3. 19. September 2016STST 1279Berkersheim braucht einen FestplatzStellungnahme
  4. 15. Oktober 2016OFOF 169/10Berkersheim braucht einen Festplatz (Wiederholungsantrag)Ortsbeiratsantrag · SPD
  5. 18. Oktober 2016OFOF 170/10Verlust der von dem Reit- und Fahrverein Niddertal e. V. gepachteten Flächen in Berkersheim im Zuge des Ausbaus der Main-Weser-BahnOrtsbeiratsantrag · FDP
  6. 31. Juli 2017STST 1360Landschaftsschutzgebiet darf kein Selbstzweck sein hier: Moderate Weiterentwicklung des Schutzzonenbereichs rund um Berkersheim, damit Berkersheim einen Festplatz und einen Reitplatz behalten kannStellungnahme
  7. 8. Januar 2018STST 30Festplatz in Berkersheim ist nach § 35 BauGB im Rahmen einer Einzelfallregelung möglichStellungnahme
  8. 15. Januar 2018OFOF 448/10Einzelfallregelung nach § 35 BauGB - Kerbplatz für Berkersheimer KerbOrtsbeiratsantrag · SPD
  9. 16. Januar 2018OMOM 2572Einzelfallregelung nach § 35 BauGB - Kerbplatz für Berkersheimer KerbDirektanregung
  10. 9. März 2018STST 582Einzelfallregelung nach § 35 BauGB - Kerbplatz für Berkersheimer KerbStellungnahme
  11. 4. Mai 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 99 Wochen
    STST 859Einzelfallregelung nach § 35 BauGB - Kerbplatz für Berkersheimer Kerb
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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