Abtrennung des großen Saales im Saalbau Nieder-Erlenbach muss wieder möglich sein!
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Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2013, ST 295
Betreff: Abtrennung des großen Saales im Saalbau Nieder-Erlenbach muss wieder möglich sein! Die Geschäftsführung der Saalbau Betriebsgesellschaft mbH teilte uns, zu dieser in deren eigene Zuständigkeit fallende Angelegenheit, im Januar folgendes mit: "Die geforderte Wand hatte immer nur eine optische, nie eine akustische Trennung zur Folge. Die Trennwand stillzulegen, war die einzige Möglichkeit, den Fluchtweg über die Bühne zu verhindern, denn beim Bürgerhaus SAALBAU Nieder-Erlenbach steht für den Saalbereich vor der Bühne bei geschlossener Trennwand kein 2. Rettungsweg zur Verfügung. Die Diskussion mit Schlupftüren / Öffnungen in der Trennwand, damit die andere Saalseite und somit die Ausgänge ins Freie erreicht werden können - hatte man im Genehmigungsverfahren bereits mit der Bauaufsicht Frankfurt (BAF) geführt. Dort wurde diese Möglichkeit der Rettungswegführung schlicht abgelehnt, da dies eine gemäß Muster Versammlungsstätten Verordnung (MVStättV) unzulässige Rettungswegführung sei. Durch die Ausführung einer Trennwand oder auch nur eines Vorhanges wären aus Sicht der BAF im Saal theoretisch zwei verschiedene Veranstaltungen möglich. Auch eine Zusage, dass keine zwei Veranstaltungen parallel stattfinden werden, wurde seitens der BAF abgelehnt, mit der
Begründung: organisatorische Regelungen diesbezüglich würden häufig missachtet und die BAF müsse somit davon ausgehen, dass dies keine dauerhaft funktionierende Lösung sei. Damit sei dies auch nicht genehmigungsfähig. Aufgrund dessen wurde seitens der BAF gefordert, die Trennwand vollständig still zu legen bzw. zurückzubauen. Zu der Anlage zur OM 1719 einige Anmerkungen: der Saal ließe sich durch rund 2 m hohe Sichtblenden weiterhin optisch halbieren. Fluchtwege müssen aber an beiden Enden der Sichtblenden offen bleiben der Bürgerhauscharakter ist weiterhin vorhanden Mieter zahlen so viel Miete, wie zuvor durch Sichtblenden und getrennt schaltbare Beleuchtung sind "Gemütlichkeit und Stimmung" erhalten. Die Beleuchtung ist getrennt für beide Saalhälften schalt - und dimmbar. Ballwürfen halten die Sichtblenden nicht stand. Alle anderen sportlichen Trennungen sind auch mit Sichtblenden möglich Theateraufführungen fehlt weder Sicht- noch Lichtschutz, da Sichtblenden und im nicht genutzten Saalteil ausgeschaltete Beleuchtung diesen Schutz sicherstellen. Aufführungen bei Tageslicht sind zu rund 90 % verdunkelbar. Um sich umzuziehen stehen im Untergeschoss Umkleideräume zur Verfügung. Schul- und Vereinsaufführungen sind u.E. nicht stark beeinträchtigt. kleine Vereinsveranstaltungen sind weiter möglich es ist richtig, dass die Trennung in zwei Räume nur durch Stellwände möglich ist Bühnenvorbereitungen usw. mit gleichzeitigem Sport in Halle sind u.E. auch weiterhin mit Stellwänden durchführbar. In Abstimmung mit der ABG FRANKFURT HOLDING , werden wir aber dennoch noch einmal das Thema bei der BAF angehen, und verschiedene Vorschläge zur Ausführung dieser "Abtrennung" Vorhang / Trennwand etc. der BAF vorstellen. Das kann jedoch - da auch die Behörden zum Teil erst wieder ab Mitte Januar greifbar sind - auch noch etwas dauern. Hierfür müssen sowohl die Sachbearbeiterin, der Teamleiter und der Abteilungsleiter der Bauaufsicht an den Tisch geholt werden. Vor Mitte Februar ist da kein Ergebnis zu erwarten."
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. November 2012OFOF 115/13Abtrennung des großen Saals im Saalbau Nieder-Erlenbach muss wieder möglich sein!Ortsbeiratsantrag · SPD
- 20. November 2012OMOM 1719Abtrennung des großen Saals im Saalbau Nieder-Erlenbach muss wieder möglich sein!Direktanregung
- 18. Februar 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 295Abtrennung des großen Saales im Saalbau Nieder-Erlenbach muss wieder möglich sein!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab