Abtrennung des großen Saals im Saalbau Nieder-Erlenbach muss wieder möglich sein!
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Anregung an den Magistrat vom 20.11.2012, OM 1719 entstanden aus Vorlage: OF 115/13 vom 20.11.2012
Betreff: Abtrennung des großen Saals im Saalbau Nieder-Erlenbach muss wieder möglich sein! Der Magistrat wird gebeten, zusammen mit der Saalbau Betriebsgesellschaft mbH die bisherigen Nutzungsmöglichkeiten des Saales wiederherzustellen und nach einer Lösung zur Abtrennung des großen Saals unter Beachtung der brandschutzrechtlichen Bestimmungen zu suchen und diese unter Vermeidung eines Fluchtweges über die Bühne umzusetzen.
Begründung: Der große Saal im Saalbau Nieder-Erlenbach ist als Multifunktionsraum konzipiert und wird für den Schulsport, für Tagungen, Veranstaltungen und Festlichkeiten, insbesondere auch der Nieder-Erlenbacher Vereine, rege genutzt. Nach den soeben beendeten Umbauarbeiten am Haus lässt sich der große Saal nicht mehr - wie vorher - für kleinere Veranstaltungen abtrennen. Für viele Veranstalter und Vereine stellt dies einen großen Nachteil und eine deutliche Verschlechterung des Raumangebots dar. Eine tragfähige Lösung zur Saalabtrennung ist dringend erforderlich. Anlage 1 (ca. 19 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. November 2012Sie sind hierOMOM 1719Abtrennung des großen Saals im Saalbau Nieder-Erlenbach muss wieder möglich sein!Direktanregung
- 20. November 2012OFOF 115/13Abtrennung des großen Saals im Saalbau Nieder-Erlenbach muss wieder möglich sein!Ortsbeiratsantrag · SPD
- 18. Februar 2013Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 295Abtrennung des großen Saales im Saalbau Nieder-Erlenbach muss wieder möglich sein!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats