Reparatur des Wegbelages: Sichere Fahrt durch den Grüneburgpark
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat auf die Risse im Asphalt des Grüneburgparks reagiert und Maßnahmen zur Reparatur eingeleitet. Aufgrund eines laufenden Rechtsstreits kann jedoch eine umfassende Sanierung erst nach Klärung des Streitfalls erfolgen. Die Sicherheit der Parkbesucher:innen hat dabei oberste Priorität.
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Neues zu Grüneburgpark per E-MailStellungnahme des Magistrats
Die Risse im Bereich der hellen Asphaltflächen im Grüneburgpark wurden bereits frühzeitig vom Grünflächenamt bemerkt und z.T. mittels Replasterer durch Erwärmen repariert. Da jedoch nachfolgend verstärkt Risse in weiteren Asphaltflächen im Grüneburgpark auftraten, wurde in Abstimmung mit der bauausführenden Firma ein Gutachten beauftragt. Ergebnis dieses Gutachtens war, dass diverse Ursachen zu den Rissen in den Asphaltflächen geführt haben. Die bauausführende Firma hat daher Klage gegen einen der Sub-Unternehmer erhoben. Solange in diesem Streitfall keine gerichtliche Klärung herbeigeführt wurde, kann eine grundlegende Sanierung der Flächen nicht erfolgen. Die bauausführende Firma wurde jedoch vom Grünflächenamt aufgefordert, die Asphaltflächen umgehend so zu überarbeiten, dass für die Besucher:innen des Parks keine Unfallgefahr besteht. Vorhandene Gewährleistungsansprüche des Grünflächenamts gegenüber der bauausführenden Firma bleiben bestehen, da eine entsprechende Verjährungsverzichtsvereinbarung unterzeichnet wurde.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Juni 2022OFOF 448/2Reparatur des Straßenbelages: Sichere Fahrt durch die FriedrichstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 12. September 2022OMOM 2753Reparatur des Wegbelages: Sichere Fahrt durch den GrüneburgparkDirektanregung
- 9. Dezember 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 2701Reparatur des Wegbelages: Sichere Fahrt durch den GrüneburgparkStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab