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Weinstraße - Am Flutgraben

Vorlagentyp: STMagistrat
22 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat stellt fest, dass das Parken im Fünf-Meter-Bereich an der Weinstraße unzulässig ist und keine zusätzliche Beschilderung erforderlich ist. Es wird jedoch eine Grenzmarkierung zur Verdeutlichung der Parkregelung angebracht, um das Fehlverhalten von Verkehrsteilnehmer:innen zu minimieren.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Weinstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 20.08.2026.

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Stellungnahme des Magistrats

Der Straßenabschnitt rechts der Ein-/Ausfahrt der Straße Am Flutgraben in die Weinstraße befindet sich innerhalb des sog. Fünf-Meter-Bereiches, in welchem nach §12 Absatz 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) das Parken immer unzulässig ist. Einer weiteren Beschilderung bedarf es daher nicht. Das Straßenverkehrsamt wird jedoch veranlassen, dass hier zusätzlich eine Grenzmarkierung (Verkehrszeichen 299 StVO ("Zick-Zack-Markierung")) aufgebracht wird. Vorsätzlichem Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmer:innen kann gleichwohl mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln nicht vollständig abgeholfen werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. September 2023OFOF 670/10Weinstraße - Am FlutgrabenOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 19. September 2023OMOM 4482Weinstraße - Am FlutgrabenDirektanregung
  3. 5. Februar 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 22 Wochen
    STST 260Weinstraße - Am Flutgraben
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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