Wer darf den Wirtschaftsweg am alten Oberräder Bahnhof befahren?
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Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2017, ST 2526
Betreff: Wer darf den Wirtschaftsweg am alten Oberräder Bahnhof befahren? Unter die Bezeichnung "landwirtschaftlicher Verkehr" fallen Verkehrsteilnehmende, die mit der Landwirtschaft gewerblich zu tun haben. Dies sind in erster Linie die dort gewerbetreibenden Landwirtinnen und Landwirte. Hinzu kommen auch alle Fahrzeuge, die mit einem dieser Betriebe in gewerblicher Verbindung stehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. September 2015OFOF 1149/5Schleichverkehr Oberräder GrüngürtelOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 9. Oktober 2015OMOM 4620Schleichverkehr Oberräder GrüngürtelDirektanregung
- 11. Januar 2016STST 29Schleichverkehr Oberräder GrüngürtelStellungnahme
- 15. August 2017OFOF 543/5Wer darf den Wirtschaftsweg am alten Oberräder Bahnhof befahren?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 15. September 2017VV 589Wer darf den Wirtschaftsweg am alten Oberräder Bahnhof befahren?Anfrage
- 22. Dezember 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 118 WochenSTST 2526Wer darf den Wirtschaftsweg am alten Oberräder Bahnhof befahren?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab