Wer darf den Wirtschaftsweg am alten Oberräder Bahnhof befahren?
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Wehrstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Parkplatz der Freiwilligen Feuerwehr Oberrad der öffentlichen Nutzung zuführen04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Gerbermühlstraße auf Höhe der Sportanlage Mainwasen23.01.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Gerbermühlstraße bis zur Stadtgrenze Offenbach25.05.2025 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Wehrstraße per E-MailBegründung
Oberräder Bahnhof befahren? Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wer den Verbindungsweg an der Bahn zwischen den Straßen im Bärengarten und Wehrstraße am alten Oberräder Bahnhof mit Kraftfahrzeugen befahren darf. Begründung: Der oben genannte Weg ist an beiden Enden mit dem Zeichen 260 "Gesperrt für Kraftfahrzeuge" ausgeschildert mit dem Zusatz "Landwirtschaftlicher Verkehr frei". Der Ortsbeirat hat in seiner Vorlage OM 4620/2015 vorgeschlagen, den Weg zu sperren, weil sich Fußgänger und Radfahrer durch das hohe Schleichverkehrsaufkommen belästigt und gefährdet fühlen. In seiner Stellungnahme ST 29/2016 rät der Magistrat jedoch von einer Sperrung des Weges ab, weil sich der landwirtschaftliche Verkehr in den engen Oberräder Gassen neue Routen suche. Anscheinend ist der Magistrat der Ansicht, dass mit der oben genannten Beschilderung jeder, der etwas mit Landwirtschaft zu tun hat, diesen Weg benutzen darf. Der Ortsbeirat geht jedoch davon aus, dass der Weg nur zur Bewirtschaftung der unmittelbar anliegenden Felder befahren werden darf, was ein unbedeutendes Verkehrsaufkommen verursachen wird. Der Ortsbeirat bittet um Klarstellung, da erneut Beschwerden vorgetragen wurden.
Inhalt
Antrag vom 15.08.2017, OF 543/5
Betreff: Wer darf den Wirtschaftsweg am alten Oberräder Bahnhof befahren? Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wer den Verbindungsweg an der Bahn zwischen den Straßen im Bärengarten und Wehrstraße am alten Oberräder Bahnhof mit Kraftfahrzeugen befahren darf.
Begründung: Der oben genannte Weg ist an beiden Enden mit dem Zeichen 260 "Gesperrt für Kraftfahrzeuge" ausgeschildert mit dem Zusatz "Landwirtschaftlicher Verkehr frei". Der Ortsbeirat hat in seiner Vorlage OM 4620/2015 vorgeschlagen, den Weg zu sperren, weil sich Fußgänger und Radfahrer durch das hohe Schleichverkehrsaufkommen belästigt und gefährdet fühlen. In seiner Stellungnahme ST 29/2016 rät der Magistrat jedoch von einer Sperrung des Weges ab, weil sich der landwirtschaftliche Verkehr in den engen Oberräder Gassen neue Routen suche. Anscheinend ist der Magistrat der Ansicht, dass mit der oben genannten Beschilderung jeder, der etwas mit Landwirtschaft zu tun hat, diesen Weg benutzen darf. Der Ortsbeirat geht jedoch davon aus, dass der Weg nur zur Bewirtschaftung der unmittelbar anliegenden Felder befahren werden darf, was ein unbedeutendes Verkehrsaufkommen verursachen wird. Der Ortsbeirat bittet um Klarstellung, da erneut Beschwerden vorgetragen wurden.Hauptvorlage: Antrag vom 03.05.2017, OF 466/5 Beratung im Ortsbeirat: 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. September 2015OFOF 1149/5Schleichverkehr Oberräder GrüngürtelOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 9. Oktober 2015OMOM 4620Schleichverkehr Oberräder GrüngürtelDirektanregung
- 11. Januar 2016STST 29Schleichverkehr Oberräder GrüngürtelStellungnahme
- 15. August 2017Sie sind hierOFOF 543/5Wer darf den Wirtschaftsweg am alten Oberräder Bahnhof befahren?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 15. September 2017VV 589Wer darf den Wirtschaftsweg am alten Oberräder Bahnhof befahren?Anfrage
- 22. Dezember 2017Antwort des Magistrats · nach 118 WochenSTST 2526Wer darf den Wirtschaftsweg am alten Oberräder Bahnhof befahren?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen SPD und BFF (= Ablehnung)