Wer darf den Wirtschaftsweg am alten Oberräder Bahnhof befahren?
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Wehrstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Parkplatz der Freiwilligen Feuerwehr Oberrad der öffentlichen Nutzung zuführen04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Gerbermühlstraße auf Höhe der Sportanlage Mainwasen23.01.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Gerbermühlstraße bis zur Stadtgrenze Offenbach25.05.2025 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Auskunftsersuchen vom 15.09.2017, V 589 entstanden aus Vorlage: OF 543/5 vom 15.08.2017
Betreff: Wer darf den Wirtschaftsweg am alten Oberräder Bahnhof befahren? Vorgang: OM 4620/15 OBR 5; ST 29/16 Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, wer den Verbindungsweg an der Bahn zwischen den Straßen Im Bärengarten und Wehrstraße am alten Oberräder Bahnhof mit Kraftfahrzeugen befahren darf.
Begründung: Der oben genannte Weg ist an beiden Enden mit dem Zeichen 260 "Gesperrt für Kraftfahrzeuge" ausgeschildert mit dem Zusatz "Landwirtschaftlicher Verkehr frei". Der Ortsbeirat hat in seiner Anregung vom 09.10.2015, OM 4620, vorgeschlagen, den Weg zu sperren, weil sich Fußgänger und Radfahrer durch das hohe Schleichverkehrsaufkommen belästigt und gefährdet fühlen. In seiner Stellungnahme vom 11.01.2016, ST 29, rät der Magistrat jedoch von einer Sperrung des Weges ab, weil sich der landwirtschaftliche Verkehr in den engen Oberräder Gassen neue Routen suche. Anscheinend ist der Magistrat der Ansicht, dass mit der oben genannten Beschilderung jeder, der etwas mit Landwirtschaft zu tun hat, diesen Weg benutzen darf. Der Ortsbeirat geht jedoch davon aus, dass der Weg nur zur Bewirtschaftung der unmittelbar anliegenden Felder befahren werden darf, was ein unbedeutendes Verkehrsaufkommen verursacht. Der Ortsbeirat bittet um Klarstellung, da erneut Beschwerden vorgetragen wurden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. September 2015OFOF 1149/5Schleichverkehr Oberräder GrüngürtelOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 9. Oktober 2015OMOM 4620Schleichverkehr Oberräder GrüngürtelDirektanregung
- 11. Januar 2016STST 29Schleichverkehr Oberräder GrüngürtelStellungnahme
- 15. August 2017OFOF 543/5Wer darf den Wirtschaftsweg am alten Oberräder Bahnhof befahren?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 15. September 2017Sie sind hierVV 589Wer darf den Wirtschaftsweg am alten Oberräder Bahnhof befahren?Anfrage
- 22. Dezember 2017Antwort des Magistrats · nach 118 WochenSTST 2526Wer darf den Wirtschaftsweg am alten Oberräder Bahnhof befahren?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen