Anmietung der unteren SAALBAU Clubräume für eine kurzfristige Lösung der Kinderbetreuungsproblematik
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Anmietung der Clubräume im SAALBAU Nieder-Erlenbach für eine Kindertagesstätte geprüft und kommt zu dem Schluss, dass die Räumlichkeiten aufgrund verschiedener Mängel nicht geeignet sind. Stattdessen wird eine Übergangslösung durch Containeranlagen in einem Neubaugebiet in Betracht gezogen.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat hat die Anmietung der vom Ortsbeirat beschriebenen Räume geprüft.
Zunächst wurde eine Stellungnahme der ABG-Holding (Eigentümerin des Gebäudes) zu einer möglichen Interimslösung eingeholt.
In dieser Stellungnahme beschreibt die ABG-Holding, das sie "den Saalbau Nieder-Erlenbach aus vielen Gründen nicht als geeignet erachten für die interimsweise Einrichtung einer Kindertagesstätte".
Begründungszusammenhänge sind:
- Problematische Entfluchtungssituation; die Fluchtwege /-treppen der Veranstaltungsräume im Erdgeschoss führen in den vorgeschlagenen Bereich für die Nutzung als Kita im Untergeschoss. Eine (nötige) Abgrenzung des Kita-Bereichs ist nicht möglich.
- Die Sanitäranlagen im SAALBAU Nieder-Erlenbach wurden erst kürzlich saniert, ein Umbau mit kindgerechten Sanitäreinrichtungen wäre sehr teuer und unwirtschaftlich.
- Die zur Verfügung stehende Außenfläche (Geländestreifen von ca. 80 m², gepflastert, vormals als Außengastronomie genutzt) ist zu klein.
Neben den von der ABG-Holding hervorgebrachten Argumenten hat das Stadtschulamt bei einer Überprüfung der Flächen (Club-Räume im Untergeschoss) festgestellt, dass diese für die Nutzung als Kindertageseinrichtung nicht geeignet sind, da sie insgesamt zu wenig Nutzfläche aufweisen.
Der Magistrat prüft weiterhin die Umsetzung einer Übergangslösung durch Aufstellung einer Containeranlage. Hierfür soll die Fläche des ursprünglich als Kita-Standort vorgesehenen Grundstücks im Neubaugebiet Westrand genutzt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Januar 2022OFOF 52/13Anmietung der unteren Clubräume für die KinderbetreuungOrtsbeiratsantrag · CDU
- 15. Februar 2022OMOM 1657Anmietung der unteren SAALBAU Clubräume für eine kurzfristige Lösung der KinderbetreuungsproblematikDirektanregung
- 23. Januar 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 51 WochenSTST 246Anmietung der unteren SAALBAU Clubräume für eine kurzfristige Lösung der KinderbetreuungsproblematikStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab