Demonstration per Autokorso in Zukunft unterbinden
Zusammenfassung
Der Magistrat bekräftigt die Bedeutung der Versammlungsfreiheit und erklärt, dass eine Demonstration per Autokorso nicht unterbunden werden kann, solange keine unmittelbaren Gefahren für die öffentliche Sicherheit bestehen. Es wird darauf hingewiesen, dass temporäre Beeinträchtigungen des Nahverkehrs keine ausreichende Grundlage für Einschränkungen darstellen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Versammlungsfreiheit mit dem Recht zur Durchführung einer Demonstration ist ein elementares Grundrecht, das in Artikel 8 des Grundgesetzes verankert ist. Das Bundesverfassungsgericht hat das Demonstrationsrecht als wesentliches Element demokratischer Offenheit und ursprünglicher, ungebändigter Demokratie bezeichnet und weiter ausgeführt, dass dieses Grundrecht eine grundsätzliche Pflicht des Staates enthält, die Durchführung von Versammlungen und Aufzügen zu ermöglichen. Der Staat habe sein Ermessen in grundrechtfreundlicher Weise auszuüben. Dazu gehört auch, dass dieses Grundrecht das Recht des Anmeldenden einschließt, frei über Ort, Zeitpunkt, Art und Inhalt der Versammlung bestimmen zu können.
Versammlungen unter freiem Himmel fallen daher nicht unter eine behördliche Genehmigungspflicht, sondern sind vielmehr lediglich gemäß § 14 Abs. 1 Versammlungsgesetz anmeldepflichtig. Die Versammlungsbehörde im Ordnungsamt hat daher nur sehr eng begrenzte Möglichkeiten, eine Versammlung mit Auflagen zu belegen. Verbote oder sonstige Einschränkungen, wie beispielsweise die Verlegung eines Versammlungsortes oder einer Versammlungsroute, sind nach höchstrichterlicher Rechtsprechung, unter Berücksichtigung anderer mindestens gleichwertiger Rechtsgüter nur möglich, wenn unmittelbare Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung drohen. Temporäre Beeinträchtigungen des Nahverkehrs oder die übermäßige Nutzung von Straßen und die damit einhergehenden Einschränkungen für die Nutzerinnen und Nutzer sind im Rahmen des hohen Guts der Versammlungsfreiheit keine solche Gefahren.
Für den in der Anfrage genannte Autokorso lagen im Vorfeld keinerlei Erkenntnisse über mögliche Gefahren vor, welche eine Verlegung des Versammlungsortes entgegen dem Willen der Anmeldenden begründet hätte.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Juli 2022OFOF 368/3Demonstration per Autokorso in Zukunft unterbindenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 13. Oktober 2022OMOM 2966Demonstration per Autokorso in Zukunft unterbindenDirektanregung
- 23. Januar 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 29 WochenSTST 240Demonstration per Autokorso in Zukunft unterbindenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab