Lärmbelästigung durch die U-Bahn in der Eckenheimer Landstraße
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 239
Betreff: Lärmbelästigung durch die U-Bahn in der Eckenheimer Landstraße Die notwendigen Schallschutzmaßnahmen an der Eckenheimer Landstraße wurden von der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) vollumfänglich umgesetzt. Die Ausstattung aller auf der Linie U5 verkehrenden Züge mit Radschallabsorbern ist seit April 2017 abgeschlossen. Ebenfalls wurde die Schienenbenetzungsanlage an der Rampe Scheffeleck kontinuierlich an die Gegebenheiten angepasst. Dies entspricht den Anforderungen, die aus dem Gutachten zu den Messungen vor Ort hervorgehen. Die Messung erfolgte im März 2017. Der Gutachter kommt zu folgendem Schluss: "Die auf Basis der Messungen ermittelten Beurteilungspegel Tag/Nacht befinden sich unter der Annahme, dass keine relevanten Kurvengeräusche auftreten, im Bereich der im Genehmigungsverfahren zum Umbau der Gleisanlage ausgewiesenen Beurteilungspegel. Zur weitgehenden Minderung der Kurvengeräusche sind entsprechende Schutzmaßnahmen zwingend erforderlich." ... "Geeignete Maßnahmen zur Minderung der Kurvengeräusche sind die Anordnung von Radschallabsorbern und das Aufbringen von Schmierstoffen auf der Fahrfläche der Schienen."
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Oktober 2017OFOF 329/3Lärmbelästigung durch die U-Bahn in der Eckenheimer LandstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 2. November 2017VV 626Lärmbelästigung durch die U-Bahn in der Eckenheimer LandstraßeAnfrage
- 9. Februar 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 239Lärmbelästigung durch die U-Bahn in der Eckenheimer LandstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab