Lärmbelästigung durch die U-Bahn in der Eckenheimer Landstraße
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 02.11.2017, V 626 entstanden aus Vorlage: OF 329/3 vom 16.10.2017
Betreff: Lärmbelästigung durch die U-Bahn in der Eckenheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Nachrüstung der U-Bahn-Wagen soweit erledigt ist, dass auf der Eckenheimer Landstraße nur noch Wagen mit der neuen Technik eingesetzt werden, die weniger Lärm verursachen. Wurden die angekündigten Lärmmessungen jetzt durchgeführt? Wenn ja, wo, wann und mit welchem Ergebnis?
Begründung: Gerade im Bereich der Musterschule ist die Lärmbelästigung immer noch sehr hoch. Deshalb muss sich der Magistrat dem Thema noch einmal widmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Oktober 2017OFOF 329/3Lärmbelästigung durch die U-Bahn in der Eckenheimer LandstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 2. November 2017Sie sind hierVV 626Lärmbelästigung durch die U-Bahn in der Eckenheimer LandstraßeAnfrage
- 9. Februar 2018Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 239Lärmbelästigung durch die U-Bahn in der Eckenheimer LandstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen