Bauplanungen auf dem Ausgrabungsgelände in der Römerstadt - "Römer-Park" nicht aufgeben!
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Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2365
Betreff: Bauplanungen auf dem Ausgrabungsgelände in der Römerstadt - "Römer-Park" nicht aufgeben! 1) Die fraglichen Grundstücke liegen im Bereich eines gültigen Bebauungsplans (NW 83d Nr.1). Seit 1991 war eine Wohnbebauung vorgesehen, in diesem Jahr begannen die Ausgrabungen des Denkmalamtes im Vorgriff darauf, da es sich um rund 9.000 qm Fläche handelt. Bis heute ist rund die Hälfte der Fläche bearbeitet. In Schutzhütten wurden die wenigen repräsentativen Befunde bis heute erhalten. Eine Bebauung wurde immer in Aussicht gestellt, die dokumentarische Sicherung der Befunde (Ausgrabung) durch die Stadt finanziert und durchgeführt. Der Magistrat und damit die Untere Denkmalschutzbehörde haben stets den Wunsch kommuniziert, die ehemalige römische Stadt Nida sichtbarer zu machen. 2) Gegenwärtig bahnt sich eine Übernahme der Grundstücke durch die städtische ABG Wohnungsbaugesellschaft an. Erste Bebauungsentwürfe umfassen den bereits ausgegrabenen Teil und dazu Teile der bisher nicht bearbeiteten Flächen, auf denen die amerikanischen Baracken stehen, die abgängig sind. Eine Zustimmung zu der geplanten Bebauung unter der denkmalrechtlichen Bedingung der vollständigen Dokumentation stimmt der Magistrat im Abwägungsprozess zu. Parallel finden Gespräche mit der Bauherrschaft, Denkmalamt und Archäologisches Museum für eine museale Präsentation am Ort statt. Dieses Vorhaben wird ausdrücklich durch die schlechte Befundlage erschwert - mit nur sehr wenigen Ausnahmen (Schutzhütten) handelt es sich ausschließlich um Erdbefunde. Eine Integration zumindest eines Teils dieser konservierten Bodenfunde in die geplante Bebauung, erscheint aus Sicht des Magistrats wünschenswert. In Absprache mit dem Denkmal sowie der ABG Frankfurt Holding GmbH als Bauherrn soll diese im Vorfeld der geplanten Bebauung besprochen und abgestimmt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. April 2019OFOF 431/8Bauplanungen auf dem Ausgrabungsgelände in der RömerstadtOrtsbeiratsantrag · CDU
- 8. Mai 2019VV 1258Bauplanungen auf dem Ausgrabungsgelände in der RömerstadtAnfrage
- 12. August 2019STST 1506Bauplanungen auf dem Ausgrabungsgelände in der RömerstadtStellungnahme
- 26. August 2019OFOF 479/8Bauplanungen auf dem Ausgrabungsgelände in der Römerstadt - „Römer-Park“ nicht aufgeben!Ortsbeiratsantrag · CDU
- 12. September 2019OMOM 5074Bauplanungen auf dem Ausgrabungsgelände in der Römerstadt - „Römer-Park“ nicht aufgeben!Direktanregung
- 20. Dezember 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 34 WochenSTST 2365Bauplanungen auf dem Ausgrabungsgelände in der Römerstadt - "Römer-Park" nicht aufgeben!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab