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Bauplanungen auf dem Ausgrabungsgelände in der Römerstadt
Vorlagentyp: STMagistrat
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019, ST 1506
Betreff: Bauplanungen auf dem Ausgrabungsgelände in der Römerstadt zu
- Es handelt sich um die ABG FRANKFURT HOLDING. Mehrheitsgesellschafter der ABG ist die Stadt Frankfurt am Main. zu
- Die Verhandlungen zwischen ABG und Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) zur Errichtung von Wohnungsbau sind weit fortgeschritten, aber noch zu keinem endgültigen Abschluss gekommen. zu
- Gemäß Hessischem Denkmalschutzgesetz kann im Abwägungsprozess einer Bebauung des Areals zugestimmt werden. Diese Zustimmung ist mit der Bedingung einer wissenschaftlichen Ausgrabung verbunden. Auf dem Gelände haben im Vorgriff auf den gültigen Bebauungsplan bereits Ausgrabungen stattgefunden, aus denen einzelne Befunde erhalten wurden. Mit der ABG wurde vereinbart, einige archäologische Fundstücke in die Freiraumgestaltung zu integrieren und öffentlich zugänglich zu machen. zu
- Über das konkrete Bauprojekt befindet sich der Magistrat noch in Verhandlungen mit der ABG, nähere Angaben zur städtebaulichen Figur oder der Anzahl der Wohnungen sind daher aktuell noch nicht möglich. Auf den Flächen der BIMA soll zu 100 %, auf den städtischen Flächen zu 30 % geförderter Wohnungsbau entstehen. Zur genauen Verteilung auf die beiden Förderwege ist noch keine endgültige Entscheidung gefallen. zu 5 und
- Die Sicherung der Kulturdenkmäler erfolgt im Zuge einer vorgelagerten wissenschaftlichen Ausgrabung auf dem Gelände. Erst danach kann die beabsichtigte Baumaßnahme zur Schaffung von Wohnraum erfolgen. Geplant ist, in den neu gestalteten Freiflächen einige der Fundstücke aus den Ausgrabungen zu präsentieren und so vor Ort erlebbar zu machen. Weitere Exponate können im Archäologischen Museum zugänglich gemacht werden. Der Schwerpunkt wird eher auf dem Wohnungsbau als auf der Anlage als Archäologischer Park liegen. Die konkrete Ausgestaltung wird im Rahmen der vertiefenden Planungen zum Bauprojekt und dem Freiraum erfolgen, wenn die Verhandlungen mit der ABG abgeschlossen sind.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. April 2019OFOF 431/8Bauplanungen auf dem Ausgrabungsgelände in der RömerstadtOrtsbeiratsantrag · CDU
- 8. Mai 2019VV 1258Bauplanungen auf dem Ausgrabungsgelände in der RömerstadtAnfrage
- 12. August 2019Sie sind hierSTST 1506Bauplanungen auf dem Ausgrabungsgelände in der RömerstadtStellungnahme
- 26. August 2019OFOF 479/8Bauplanungen auf dem Ausgrabungsgelände in der Römerstadt - „Römer-Park“ nicht aufgeben!Ortsbeiratsantrag · CDU
- 29. August 2019OFOF 481/8Oh je - Römerpark für immer ade? Und vielen Fragen und Stellungnahmen seit 1994Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 12. September 2019OMOM 5074Bauplanungen auf dem Ausgrabungsgelände in der Römerstadt - „Römer-Park“ nicht aufgeben!Direktanregung
- 12. September 2019VV 1411Oh je - Römerpark für immer ade? Und vielen Fragen und Stellungnahmen seit 1994Anfrage
- 20. Dezember 2019STST 2370Oh je - Römerpark für immer ade? Und viele Fragen und Stellungnahmen seit 1994Stellungnahme
- 20. Dezember 2019Antwort des Magistrats · nach 34 WochenSTST 2365Bauplanungen auf dem Ausgrabungsgelände in der Römerstadt - "Römer-Park" nicht aufgeben!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
STStellungnahme des Magistrats
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab