Höchst: Öffentliche Komposttoiletten in der Bruno-Asch-Anlage
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, dass am Standort Bruno-Asch-Anlage keine öffentliche Toilette eingerichtet wird, jedoch die Toilettenanlage am Bahnhof Höchst dauerhaft geöffnet bleibt. Dies soll die Situation für die Bürger verbessern und wird im Rahmen eines überarbeiteten Konzepts für öffentliche Toiletten in Frankfurt am Main umgesetzt.
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenStellungnahme des Magistrats
Das Konzept "Öffentliche Toiletten für das Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main" sieht an dem Standort Bruno-Asch-Anlage keine Toilette vor, jedoch soll die Vorhaltung und der Betrieb der in der Nähe befindlichen Toilettenanlage am Bahnhof Höchst dauerhaft sichergestellt werden. Es ist davon auszugehen, dass die dauerhafte Öffnung der Toilettenanlage am Bahnhof Höchst eine starke Verbesserung der beschriebenen Situation mit sich bringt.
Das Konzept "Öffentliche Toiletten für das Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main" wird derzeit überarbeitet und anschließend der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. Diese hat sich vorbehalten, die Prioritäten festzulegen (Beschluss vom 26.04.2018, § 2600).
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Januar 2022OFOF 354/6Höchst: Öffentliche Komposttoiletten in der Bruno-Asch-AnlageOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 8. Februar 2022OMOM 1536Höchst: Öffentliche Komposttoiletten in der Bruno-Asch-AnlageDirektanregung
- 10. Oktober 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 39 WochenSTST 2350Höchst: Öffentliche Komposttoiletten in der Bruno-Asch-AnlageStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab