Flohmarkt im Saalbau
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Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 30.01.2017, ST 233
Betreff: Flohmarkt im Saalbau In der Tat hatte die SAALBAU in früheren Jahren auch eine Reihe eigener Veranstaltungen durchgeführt. Die dieser Gesellschaft aufgrund notwendiger Konsolidierungsmaßnahmen vorgegebenen insgesamt enger gewordenen finanziellen Rahmenbedingungen zwangen diese zu einer Rückbesinnung auf ihre eigentlichen satzungsgemäß definierten Aufgaben und damit auch leider dazu, diese Eigenveranstaltungen sukzessive zurückzufahren. Insofern ist die Aufgabe der SAALBAU begrenzt auf die Vermietung von Räumlichkeiten an Frankfurter Bürger, Vereine und andere interessierte Kreise. Die Durchführung eigener Veranstaltungen, zu denen der Flohmarkt ebenfalls gehörte, zählt demnach nicht zu diesen originären Aufgaben. Der örtlichen Geschäftsführung der SAALBAU obliegt es, alle Angelegenheiten der laufenden Geschäfte dieser Gesellschaft eigenverantwortlich zu regeln. Insofern hat diese im Interesse der Stadt und ihrer Bürger, die die Bürgergemeinschaftseinrichtungen letztendlich am Leben erhalten, beschlossen, die zweifelsohne beliebten Flohmärkte einzustellen und damit den großen Saal und die Mall im SAALBAU Bornheim frei zu geben für interessierte Nutzer. Hierdurch ist die große Nachfrage an einem der sehr beliebten Wochenendtermine besser zu befriedigen, und die SAALBAU kann ihrem eigentlichen städtischen Auftrag zur Bereitstellung von Räumlichkeiten gerecht werden. Selbstverständlich könnte der Flohmarkt wieder durchgeführt werden, wenn sich dazu ein privater Betreiber findet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Oktober 2016OFOF 74/4Flohmarkt im SaalbauOrtsbeiratsantrag · SPD
- 29. November 2016OMOM 1009Flohmarkt im SaalbauDirektanregung
- 30. Januar 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 233Flohmarkt im SaalbauStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab