Flohmarkt im Saalbau
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Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 1009 entstanden aus Vorlage: OF 74/4 vom 18.10.2016
Betreff: Flohmarkt im Saalbau Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob er darauf Einfluss nehmen kann und will, dass der Saalbau Bornheim wieder in bewährtem Umfang und in regelmäßigem Turnus von circa sechs Wochen die Veranstaltung des Bornheimer Flohmarktes in seinen Räumen anbietet.
Begründung: Der "Bernemer" Flohmarkt wurde über mehrere Jahre in einem Raum der Saalbau Bornheim veranstaltet. Nachdem die stadtnahe Saalbau Betriebsgesellschaft umstrukturiert wurde, lehnt es die formale neue Gesellschafterin seit Mai 2016 ab, weitere Flohmärkte zu veranstalten. Dies führt zu Unverständnis der ständigen Anbieter und der in Bornheim wohnenden Kaufinteressenten. Denn der Flohmarkt war immer gut besucht. Mit der Weiterführung würde eine anerkannte "Bernemer" Tradition weiter gepflegt. Darüber hinaus könnte dem Anliegen des Ortsbeirates 4 auf Belebung der mittleren Berger Straße entgegengekommen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Oktober 2016OFOF 74/4Flohmarkt im SaalbauOrtsbeiratsantrag · SPD
- 29. November 2016Sie sind hierOMOM 1009Flohmarkt im SaalbauDirektanregung
- 30. Januar 2017Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 233Flohmarkt im SaalbauStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats