Auskunft Hallennutzungsgebühren und Zuschussmöglichkeiten
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats informiert über die Hallennutzungsgebühren für die Schulsporthallen an der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule. Die Gebühren betragen 19,00 Euro pro Trainingseinheit für Sportvereine in Schlüsselgewalt und 25,00 Euro für andere Nutzungen. Zudem werden Zuschussmöglichkeiten für Sportvereine aufgezeigt.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Für die Nutzung der Schulsporthallen an der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule durch Dritte und Sportvereine werden, wie grundsätzlich für die Frankfurter Schulsporthallen üblich, Hallennutzungsgebühren erhoben. Diese gestalten sich nach Umfang und zeitlicher Dauer der Nutzung.
Die Frankfurter Sportvereine nutzen die o. g. Turnhallen in der sog. Schlüsselgewalt, das bedeutet, dass die Vereine ohne Anwesenheit eines Schulhausverwalters eigenständig die Hallen auf- und zuschließen können.
Gemäß Vortrag des Magistrats M 76 vom 11.04.2014 (Beschluss der StVV 4546 vom 22.05.2014) beträgt der einheitliche Mietpreis pro Trainingseinheit (in der Regel 90 Minuten) 19,00 Euro. Diesen Mietpreis entrichten die Sportvereine auch bei einer Wochenendnutzung im Trainings- oder Punktspielbetrieb pro Anmietungseinheit. Als Großsporthallen werden die beiden Turnhallen der Otto-Hahn-Schule regelmäßig ganztägig für den Punktspielbetrieb belegt. Die ganztägige Nutzung gilt in der Regel als eine Einheit und wird mit 19,00 Euro berechnet. Derzeit wird die Otto-Hahn-Schule unter der Woche von Montag bis Freitag von drei Vereinen mit ca. 38 Trainingseinheiten belegt, die Schulturnhalle der Michael-Grzimek-Schule belegen aktuell zwei Vereine mit ca. 21 Trainingseinheiten. Die Nutzungsgebühr für Schulturnhallen, die nicht in Schlüsselgewalt sind, beträgt für Sportvereine einheitlich 25,00 Euro pro Trainingseinheit. Weitere Kosten für Energie (Strom, Wasser, Heizung) oder Reinigung fallen nicht an. Andere Drittnutzungen als diese durch Sportvereine sind in den beiden Schulsporthallen aktuell nicht gegeben.
Zuschussmöglichkeiten für Sportvereine können ggf. in Form von Fördermitteln u. a. über das Hessische Ministerium des Innern und für Sport oder über die jeweiligen Sportverbände beantragt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Mai 2023OFOF 233/15Auskunft Hallennutzungsgebühren und ZuschussmöglichkeitenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 16. Juni 2023OMOM 4121Auskunft Hallennutzungsgebühren und ZuschussmöglichkeitenDirektanregung
- 10. November 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 2331Auskunft Hallennutzungsgebühren und ZuschussmöglichkeitenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab