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Auskunft Hallennutzungsgebühren und Zuschussmöglichkeiten

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 15
23 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, Informationen zu den Hallennutzungsgebühren und Zuschussmöglichkeiten für Vereine bereitzustellen. Dies ist wichtig, da die Gebühren eine erhebliche finanzielle Belastung für die Vereine darstellen, insbesondere nach den Herausforderungen durch die Coronapandemie und die Energiekrise.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, Auskunft darüber zu geben und mitzuteilen, welche Hallennutzungsgebühren für die Nutzung der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule für die Nutzung durch Vereine erhoben werden und welche Zuschussmöglichkeiten es für Vereine gibt.

Begründung

Die Hallennutzungsgebühren sind ein erheblicher Kostenfaktor für Vereine. Die Coronapandemie und die Energiekrise haben den Vereinen viel abverlangt. Die Stadt sollte hier unterstützend tätig werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 31. Mai 2023OFOF 233/15Auskunft Hallennutzungsgebühren und ZuschussmöglichkeitenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 16. Juni 2023Sie sind hier
    OMOM 4121Auskunft Hallennutzungsgebühren und Zuschussmöglichkeiten
    Direktanregung
  3. 10. November 2023Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 2331Auskunft Hallennutzungsgebühren und ZuschussmöglichkeitenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 15
Sitzung 24 · 20.10.2023
TO I, TOP 9
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-13

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