Einzelhandel in Harheim
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat entschieden, dass der vorgeschlagene Standort für Einzelhandelsflächen in Harheim planungsrechtlich nicht zulässig ist, da er im Außenbereich liegt und nicht zu den privilegierten Vorhaben zählt. Daher wird die Aufstellung eines Bebauungsplans nicht weiterverfolgt, während alternative Standorte geprüft werden.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Maßbornstraße — 6 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.06.2026.
- Instandsetzung des Fußwegs vom Parkplatz an der Straße Zur Untermühle bis zur Einmündung in die Maßbornstraße15.06.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Wasserturm Eschersheim: Städtische Konzeptvergabegrundsätze gegenüber Mainova AG durchsetzen und Runden Tisch organisieren07.05.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Beteiligung an Kosten für Maßnahmen zur tierschutzgerechten Vogelabwehr in der Maßbornstraße23.02.2026 · OIB (Initiative (Budget) Ortsbeirat)
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Neues zu Maßbornstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Der vorgeschlagene Standort westlich der Maßbornstraße ist als Außenbereich gemäß § 35 BauGB zu beurteilen. Die Realisierung der vorgeschlagenen Einzelhandelsflächen zählt nicht zu den im Außenbereich privilegierten Vorhaben. Daher ist diese Nutzung auf dem o.g. Grundstück planungsrechtlich nicht zulässig.
Das Vorhaben widerspricht den Zielen der Raumordnung, den Vorgaben des Flächennutzungsplans und den Zielen des städtischen Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes. Aus diesem Grund wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den entsprechenden Standort nicht weiterverfolgt. Der Magistrat prüft aktuell die örtliche und planungsrechtliche Machbarkeit eines Marktes an anderen Potentialstandorten in Harheim.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. September 2022OFOF 105/14Einzelhandel in HarheimOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 10. Oktober 2022OMOM 2904Einzelhandel in HarheimDirektanregung
- 6. November 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 58 WochenSTST 2309Einzelhandel in HarheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab